Verteidigung bezweifelt »Sachsensumpf«-Anklage

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Dresden. Zum Auftakt des Prozesses im Zusammenhang mit der »Sachsensumpf«-Affäre hat die Verteidigung der beschuldigten Juristin Simone H. die Anklage grundsätzlich in Frage gestellt. Die frühere Referatsleiterin beim Landesamt für Verfassungsschutz sei gar nicht Teil der Strafverfolgung gewesen und könne somit auch keine Unschuldigen verfolgt haben, argumentierten ihre Anwälte am Dienstag im Landgericht Dresden. Nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft hat die 58-Jährige Erkenntnisse zu kriminellen Netzwerken zu einem strafrechtlichen Anfangsverdacht verdichtet. Der »Sachsensumpf« machte 2007 Schlagzeilen. Belege, dass Polizisten und Juristen in Netzwerke der »Organisierten Kriminalität« verstrickt gewesen sind, fanden sich aber nicht. dpa/nd

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