Müller hält an Gesetz zur Neutralität fest

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Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) hält am Neutralitätsgesetz in seiner jetzigen Form fest. Dieses sei für ihn »ein hohes Gut«, sagte Müller. Auch nach den jüngsten Gerichtsurteilen sehe er hier keinen Änderungsbedarf. Müller ging damit auf Distanz zu Forderungen aus den Reihen der Koalitionspartner Linkspartei und Grüne, die nach neuen Gerichtsurteilen aus Karlsruhe und Berlin für eine Novellierung der Regelung eingetreten waren. Das Berliner Neutralitätsgesetz schreibt unter anderem vor, dass Polizisten, Lehrer an allgemeinbildenden Schulen und Justizmitarbeiter im Dienst keine religiös geprägten Kleidungsstücke tragen dürfen. Laut Bundesverfassungsgerichtsurteil ist ein generelles Verbot religiöser Symbole nicht zulässig.

»Gerade die wiederholten Diskussionen um das Tragen von Kopftüchern oder Kreuzen unterstreichen die Wichtigkeit dieser Regelungen«, betonte der Regierende Bürgermeister im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). Er fügte hinzu: »Wir haben ja in Berlin kein Anti-Kopftuch-Gesetz, sondern ein Neutralitätsgesetz, das die Religionsfreiheit eben gerade nicht einschränkt.« Die Berliner Regelung besage lediglich, »dass es im Zusammenleben Orte gibt, wo wir uns neutral begegnen müssen«. Nach den Worten des SPD-Politikers trifft dies auf drei sensible Bereiche zu - den »Gerichtsaal, das Klassenzimmer und den Funkwagen«. Dabei habe keine Religion Sonderrechte. epd/nd

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