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Flucht vor Kriegsdienst kein Asylgrund für Syrer
Münster. Junge Syrer, die aus Angst vor ihrem Kriegsdienst für den syrischen Staatschef Baschar al-Assad fliehen, haben hierzulande keinen Anspruch auf Asyl. Sie würden bei der Rückkehr in ihre Heimat zwar bestraft, aber »nicht als politische Gegner verfolgt«, begründete das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in einem am Donnerstag verkündeten Urteil die Verweigerung des Flüchtlingsstatus für ei...
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