Wahlrecht für Behinderte gefordert
Menschen mit Behinderungen darf nach Ansicht des Landesbehindertenbeauftragten Jürgen Dusel das Wahlrecht nicht pauschal verwehrt werden. »Die Betroffenen werden dadurch diskreditiert«, sagte Dusel. An diesem Donnerstag will er im Innenausschuss des Landestags dafür werben, das Landeswahlgesetz in Brandenburg entsprechend zu ändern. »Alle Menschen müssen gleich behandelt werden«, forderte er.
Bundesweit sind 84 550 Menschen von der Teilnahme an Wahlen ausgeschlossen. 96,1 Prozent von ihnen steht zur Regelung ihrer Angelegenheiten ein Betreuer zur Seite. Der Rest sind schuldunfähige Straftäter in einem psychiatrischen Krankenhaus. In Brandenburg fallen nach Angaben von Dusel etwa 2500 Menschen unter diese Ausschlusskriterien.
Die Behindertenbeauftragten der Länder haben sich deshalb gerade in einem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten gewandt. Sie wollen erreichen, dass bis zur Bundestagswahl im Herbst der entsprechende Paragraf im Bundeswahlgesetz gestrichen wird.
»Den Behinderten wird ein zentrales demokratisches Grundrecht entzogen. Allen Deutschen wird laut Grundgesetz ab einem bestimmten Alter das Wahlrecht garantiert«, erläuterte Dusel. Die Argumente, Behinderte weiter von diesem Grundrecht auszuschließen, seien die gleichen wie vor 150 Jahren, als Frauen nicht wählen durften. »Das ist aus meiner Sicht heute wie damals Unfug«, sagte Dusel.
Auch Menschen mit Behinderungen seien politisch interessiert. Sie wollten eine Wahl haben. »Möglicherweise benötigen sie Assistenz bei der Ausübung des Wahlrechts«, sagte der Beauftragte. Zudem könnten Parteien ihnen in verständlicher Sprache ihre Argumente erläutern. »Man sollte lieber einem Menschen zu viel dieses Grundrecht zur Wahlteilnahme zubilligen, als einem zu wenig.«
Dusel verwies auf das Beispiel der Länder Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Dort sei bereits das Landeswahlgesetz geändert worden und Behinderte können dort wählen. In Berlin soll das bis 2021 erreicht werden. dpa
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