Keine Klage gegen Unternehmer Harald Huth
Die Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union (FAU) darf nicht mehr behaupten, eines ihrer Mitglieder habe den Unternehmer Harald Huth verklagt. Dies hatte die basisdemokratische Gewerkschaft auf einem Flugblatt geschrieben. Daraufhin forderten Anwälte des Immobilienunternehmers Huth eine Unterlassungserklärung von der FAU, wie diese am Montag mitteilte. »Da es sich um einen reinen Faktenfehler handelte, hat die FAU Berlin unterschrieben, denn sie unterstützt nur eine Klage gegen die HGHI Leipziger Platz GmbH & Co. KG, ein Unternehmen, das Harald Huths Initialen als Namen trägt, und in dem er einer der drei Geschäftsführer ist«, hieß es in einer Erklärung der Gewerkschaft. Die Klage eines rumänischen Bauarbeiters hatte das Arbeitsgericht Anfang Mai abgewiesen. Zuvor hatte ein Gericht entschieden, dass ihm ausstehender Lohn von rund 5000 Euro aus Arbeiten am Einkaufszentrum Mall of Berlin am Potsdamer Platz im Oktober 2014 zustehe. Die Verantwortlichen des Subunternehmens, das ihn beschäftigt hatte, sind allerdings nicht auffindbar, und der Generalübernehmer hat Insolvenz angemeldet. Er wollte seinen Lohn daher vom Bauherrn einklagen. jot
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