Erweitertes Führungszeugnis

Bildungslexikon

Seit dem 1. Mai 2010 gilt laut Paragraph 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für pädagogische Berufe das erweiterte Führungszeugnis. Anders als beim regulären Führungszeugnis sind hier auch »geringfügige Verurteilungen wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung« vermerkt. Anlass waren die Vorkommnisse sexueller Gewalt gegenüber Schutzbefohlenen i...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.

- Anzeige -
- Anzeige -