»Satanist von Witten« gibt Ritualmord zu

Plan zur Ermordung seiner Ex-Frau bestreitet er aber

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Bochum. Knapp 16 Jahre nach einem grausamen Ritualmord hat der sogenannte Satanist von Witten erstmals öffentlich die Tat gestanden. Die aktuellen Vorwürfe, aus der Haft heraus die Ermordung seiner Ex-Frau geplant zu haben, weist er zurück. »Das ist Unsinn«, sagte er zu Prozessbeginn vor dem Schwurgericht in Bochum am Montag. Es geht es um versuchte Anstiftung zum Mord.

Der jetzt 41-Jährige gab zu, im Januar 2002 zu Recht wegen Mordes verurteilt worden zu sein. »Die Sache von damals ist vollkommen zu Recht abgeurteilt worden«, sagte er den Richtern. Im damaligen Prozess um den Ritualmord hatte er noch geschwiegen, danach sogar ein Buch geschrieben, indem er seine Unschuld beteuert hatte.

Der Angeklagte hatte 2001 mit seiner später ebenfalls verurteilten Ehefrau einen Arbeitskollegen in eine Wohnung eingeladen. Der Gast wurde mit 66 Hammerschlägen und Messerstichen getötet.

Der als Haupttäter eingestufte Mann wurde 2002 wegen Mordes im Zustand verminderter Schuldfähigkeit zu einer 15-jährigen Haftstrafe verurteilt. Zwischenzeitlich saß er zwei Mal im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter. Der zweite, freiwillige Aufenthalt dort wurde laut Staatsanwaltschaft nicht auf die Haft angerechnet. Der Mann befindet sich deshalb noch in einer Justizvollzugsanstalt.

Im aktuellen Prozess wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, die Ermordung seiner Ex-Frau geplant zu haben. Die Tat sollte angeblich von einer Brieffreundin ausgeführt werden, die den Angeklagten 2010 im Gefängnis besucht hatte. Die Frau war zur Polizei gegangen. Der 41-Jährige hält die Vorwürfe für grotesk. »Es gab keinen Mordauftrag. Der Staatsanwalt hat in blindem Eifer eine völlig willkürliche Anklageschrift verfasst.«

Die ehemalige Brieffreundin hat die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft dagegen bestätigt. »Er hat mir gesagt, dass seine Frau aus dem Weg muss«, sagte die 34-Jährige. »Und dass ich mir um Geld keine Sorgen machen brauche.«

Für den neuen Prozess sind zwei Verhandlungstage angesetzt. Am 31. Mai soll das Urteil fallen. Im Falle einer Verurteilung wegen versuchter Anstiftung zum Mord drohen dem Angeklagten mehrere weitere Jahre Haft. dpa/nd

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