Blitzer-App: Die Nutzung ist während der Fahrt verboten
Verkehrsrecht
Das entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH das Oberlandesgericht (OLG) Rostock mit Urteil vom 22. Februar 2017 (Az. 21 Ss OWi 38/17).
Zum Hintergrund: Dass Autofahrer keine Radarwarner oder Laserstörgeräte verwenden dürfen, um einem Bußgeld wegen überhöhter Geschwindigkeit zu entgehen, ist allgemein bekannt. § 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung (StVO) verbietet die Nutzung von Geräten, die dafür bestimmt sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Nutzung bedeutet hier: Der Fahrer darf derartige Geräte weder betreiben, noch sie betriebsbereit mitführen.
Der Fall: Bei einer Polizeikontrolle fiel auf, dass das Smartphone eines Autofahrers in einer Halterung an der Windschutzscheibe seines Wagens steckte. Das Gerät wa...
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