Keine Terrorpläne aus der Uckermark
17-jähriger Syrer nach Befragung durch das LKA wieder auf freiem Fuß
Der Terrorverdacht gegen den 17-jährigen Geflüchteten, der am Dienstag in der Uckermark festgenommen worden war, hat sich nicht bestätigt. Gegen den Mann werde kein Haftbefehl beantragt, er werde wieder auf freien Fuß gesetzt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Potsdam am Mittwoch. Von der 1600-Einwohner-Gemeinde westlich des Oberuckersees wich ein Albtraum.
Der Verdacht, dass ein unbegleiteter 17-jähriger Jugendlicher, der in einer Flüchtlingsunterkunft in der Uckermark lebt, Pläne für einen Terroranschlag in Berlin oder anderswo vorbereite, hatte Brandenburgs Behörden aufgeschreckt. Zumal es sich den spärlichen Informationen zufolge um Pläne für einen Selbstmordanschlag handeln sollte.
Entsprechende Hinweise soll die Brandenburger Polizei von Ermittlungsbehörden aus Hessen und Berlin erhalten haben. So lagen der Polizei Informationen vor, wonach der Mann sich per WhatsApp-Nachricht von seiner Mutter verabschiedet hatte und angekündigt hatte, in den sogenannten Heiligen Krieg zu ziehen.
Nach dpa-Informationen ist der Inhalt der Nachricht allerdings anders zu übersetzen als ursprünglich gedacht. Laut Bundesinnenministerium gab es keine unmittelbare Anschlagsgefahr. Die Behörden hätten frühzeitig reagiert, um ein Risiko für die Bevölkerung auszuschließen, hieß es bereits am Dienstag. Aufgrund der vorliegenden Informationen hatten Spezialkräfte der Polizei den jungen Mann am Dienstagmorgen auf dem Gelände der »GFB Gerswalde« (Gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung Brandenburger Kinder und Jugendlicher mbH) festgenommen. Der 17-Jährige habe dabei keinen Widerstand geleistet, hieß es. Doch ließ sich zunächst nicht einmal dessen Herkunft eindeutig klären.
Bei den mehrstündigen Befragungen im Beisein seines Vormunds, die am Mittwoch fortgesetzt wurden, hatten Beamte des Landeskriminalamtes (LKA) Brandenburg immerhin zweifelsfrei festgestellt, dass es sich 17-jährigen tatsächlich um einen Syrer handle, teilte ein Polizeisprecher am Mittwoch in Potsdam mit. Nach den Erkenntnissen der Ermittler war der junge Mann, dessen Name mit Nidal A. angegeben wurde, im Jahre 2015 eingereist und als Asylbewerber registriert worden. In dem Heim des »GFB Gerswalde« hat er Polizeiangaben zufolge seit 2016 gelebt. Zudem habe sich bei den Vernehmungen herauskristallisiert, dass sich der Jugendliche in den vergangenen Monaten im Jugendheim Gerswalde selbst radikalisierte.
Bei Durchsuchungen in dem Asylbewerberheim in Gerswalde hatte die Polizei unter anderem drei Mobiltelefone und einen Tabletcomputer sichergestellt. Zwei der Handys seien defekt gewesen, man habe nur eines auswerten können. Doch offenbar ergab auch die Auswertung dieser Geräte keine verwertbaren Hinweise, die den jungen Mann hinreichend belastet hätten. Der Anfangsverdacht auf Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat nach Paragraf §89a Strafgesetzbuch, von dem die Ermittler ausgegangen waren, hat sich am Ende jedenfalls nicht bestätigt. Nidal A. durfte gehen. mit dpa
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