Motorboote erlaubt

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Potsdam. Auf Anrainer von Gewässern in Brandenburg kommen viele Neuerungen zu. Die rot-rote Koalition hat sich nach eigenen Angaben vom Dienstag auf eine Änderung des Wassergesetzes geeinigt. Danach soll künftig jeder Anlieger Mitglied des jeweiligen Wasser- und Bodenverbandes werden können. Die Stimmhoheit im Verband soll aber die öffentliche Hand behalten. Zudem dürfen die Verbände die Beiträge für die Unterhaltung von Gewässern stärker differenzieren: Waldflächen werden etwa privilegiert, Beiträge können je nach Nutzung des Grundstücks erhoben werden. Schöpfwerke und Stauanlagen sollen künftig von den Verbänden betrieben werden. Die Kosten würden dann solidarisch auf die Anrainer umgelegt. Eine geplante Änderung betrifft den Tourismus: So soll eine Verordnung das Befahren nichtschiffbarer Gewässer mit kleinen Motorbooten erlauben. Die von den Grünen geforderte Pflicht zur Ausweisung von Gewässerrandstreifen zum Schutz vor Pestiziden und Dünger wollen SPD und LINKE dagegen nicht umsetzen. dpa/nd

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