Niederlage? Welche Niederlage?
Das Thüringer Verfassungsgericht hat das Vorschaltgesetz zur Gebietsreform aus formalen Gründen für nichtig erklärt
Eigentlich war für Freitag nur ein Auftritt von Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow angekündigt gewesen, bei dem er das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichts über das rot-rot-grüne Vorschaltgesetz zur Gebietsreform kommentieren sollte. Neben ihm stehen nun aber doch Innenminister Holger Poppenhäger (SPD) und Justizminister Dieter Lauinger (GRÜNE) - womit Rot-Rot-Grün vollständig ist. Was sein muss, weil Rot-Rot-Grün nur etwa zwei Stunden vor diesem Gruppenauftritt eine krachende Niederlage erlitten hat. Die allerdings sowohl Ramelow als auch Poppenhäger und Lauinger ins blanke Gegenteil umdeuten. Nur in einem Nebensatz sagt Ramelow, heute sei »kein fröhlicher Tag«.
Unmittelbar zuvor hatte der Thüringer Verfassungsgerichtshof ein Urteil verkündet, das ein empfindlicher Rückschlag für Ramelows Bündnis ist. Die obersten Richter des Freistaats gaben einer Klage der CDU-Landtagsfraktion gegen das Vorschaltgesetz statt und erklärten das Regelwerk damit für verfassungswidrig - aus formalen Gründen. Dass das Protokoll einer Anhörung vom 9. Juni 2016 zum Entwurf des Regelwerks den Abgeordneten des Landtages nicht vorlag, als diese am 23. Juni 2016 über das Vorschaltgesetz abstimmten, sei ein Verstoß gegen die Regeln des Anhörungsverfahrens. Das sei mit der Verfassung des Landes nicht vereinbar. Das Vorschaltgesetz war von Rot-Rot-Grün als Vorstufe zur eigentlichen Gebietsreform gedacht. Darin ist unter anderem festgeschrieben, wie groß die Landkreise und kreisfreien Städte in Zukunft sein sollen.
Mit dem Urteil ist also nicht die Gebietsreform an sich für verfassungswidrig erklärt worden, sondern die Vorstufe - was genau der Punkt ist, an dem Ramelow, Poppenhäger und Lauinger bei ihrem gemeinsamen Auftritt ansetzen. Nicht nur, dass Ramelow davon spricht, dass nun »Klarheit« herrsche und er schon dafür der klagenden CDU »zu Dank verpflichtet« sei. Alle drei Politiker beziehen sich in ihrer Bewertung vor allem darauf, dass die Verfassungsrichter in einer Pressemitteilung eine ganze Reihe von Ausführungen machen, die ganz im Sinne von Rot-Rot-Grün sind.
Beispielsweise heißt es in der Mitteilung, sei das Gericht zu der Erkenntnis gekommen, dass gegen die im Vorschaltgesetz niedergeschrieben Grundsätze etwa zu den Mindesteinwohnerzahlen »als solche keine verfassungsrechtlichen Bedenken« bestünden. Auch sei es nicht gegen die Verfassung, dass sich der Gesetzgeber bei der Reform auf eine Bevölkerungsprognose stütze. »Wir fühlen uns inhaltlich durch den bisher mündlich vorgetragenen Urteilsbegründungszusammenhang und die Medieninformation gestärkt«, sagt Ramelow. Ob diese Deutung tatsächlich zu halten sein wird? Das ist im Moment völlig unklar, weil der gesamte Streit um die Gebietsreform neben einem verfassungsrechtlichen Teil natürlich noch einen - viel größeren - politische Teil hat. Und bei Letzterem sehen sich die Gegner der Reform nun selbstverständlich gestärkt durch die Gerichtsentscheidung. Besonders pointiert fasst das kurz nach dem Dreier-Auftritt der Landesvorsitzende der Jungen Union, Stefan Gruhner, zusammen: Es sei eine Respektlosigkeit, dass Ramelow das Urteil der Verfassungswidrigkeit umdeute. »Verfassungswidrig heißt verfassungswidrig. Wenn der Ministerpräsident das ignoriert und die Gebietsreform jetzt nicht stoppt, sollte er zurücktreten«, sagt Gruhner.
Das große Problem von Rot-Rot-Grün ist, dass sich solche Sätze im Land viel einfacher verkaufen lassen, als jene Deutung, nach der die obersten Richter ein wichtiges Gesetz des Bündnisses aus formalen Gründen für verfassungswidrig halten, aber die Gebietsreform im Kern stützen. Einfacher ist die Umsetzung der Reform deshalb an diesem unfröhlichen Tag nicht geworden.
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