Urteil gegen Pogida-Gründer Müller ist rechtskräftig

Der Organisator der rechten Demonstrationen in Potsdam muss ins Gefängnis

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Potsdam. Der Organisator der rechten Pegida-Demonstrationen in Potsdam (»Pogida«), Christian Müller, muss ins Gefängnis. Das Urteil wegen Körperverletzung ist nun rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Potsdam habe ihre Berufung gegen die Entscheidung des Amtsgerichts zurückgenommen, teilte eine Sprecherin des Landgerichts Potsdam am Dienstag mit.

Die Kammer hatte den 33-Jährigen im Februar 2016 zu einem Jahr Haft verurteilt, weil er laut Urteil in der Silvesternacht 2014/15 zwei Personen schwer verprügelt hatte. Die Ankläger hatten ursprünglich 16 Monate Haft gefordert. Das Landgericht Potsdam hatte Müllers Berufung gegen das Urteil Mitte April verworfen. Dieser hat kein weiteres Rechtsmittel eingelegt. Müller ist schon mehrfach vorbestraft, unter anderem mehrmals wegen Körperverletzungs-Delikten.

Er war vor der Berufungsverhandlung im April untergetaucht. Laut »Potsdamer Neueste Nachrichten« hat der flüchtige Pogida-Gründer im sozialen Netzwerk Facebook am Montag versehentlich seinen aktuellen Aufenthaltsort auf den Kanarischen Inseln verraten. Ob die Staatsanwaltschaft jetzt deshalb Haftbefehl gegen Müller beantragt, wollte Behördensprecher Christoph Lange am Dienstag nicht kommentieren. Im Normalfall ginge eine schriftliche Ladung zum Haftantritt an Müller raus. Agenturen/nd

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