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Rot-Rot-Grün zieht zurück

Die Klage gegen das Volksbegehren zur Gebietsreform in Thüringen ist vom Tisch - die Probleme bleiben

  • Sebastian Haak, Erfurt
  • Lesedauer: 4 Min.

Mit großer Verve hatten LINKE, SPD und Grüne die Initiatoren eines Volksbegehrens gegen das rot-rot-grüne Vorschaltgesetz zur Gebietsreform tatsächlich nicht verklagt. Dass im Streit um dieses Gesetz - das das Kernprojekt des Dreierbündnisses in Thüringen vorbereiten sollte - ausgerechnet jene politischen Parteien engagierte Bürger verklagt hatten, die sich jahrelang für mehr direkte Demokratie eingesetzt hatten, hatte nie gut ausgesehen; was die Spitzen von Rot-Rot-Grün wussten, weshalb vor einigen Monaten eigentlich niemand die Entscheidung der Landesregierung öffentlich verteidigen wollte, es doch zu tun. Was in Thüringen immer heißt: Am Ende bleibt die SPD auf solch unangenehmen Aufgaben sitzen. Deshalb war es vor allem Thüringens Innenminister Holger Poppenhäger, der schließlich argumentieren musste, eigentlich wolle man ja nicht klagen, aber die Treue zur Verfassung verlange das von Rot-Rot-Grün.

Es ist deshalb nur folgerichtig, dass es nun auch Poppenhäger ist, der verkündet, dass das Bündnis diese Klage nun doch wieder zurückgenommen hat. Allerdings auch ohne große Verve. In einer nur drei Absätze langen Pressemitteilung verkündete der Sozialdemokrat am Dienstag in Erfurt diese Entscheidung der Landesregierung. In der routinemäßig angesetzten Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung überließ es die Landesregierung einem Regierungssprecher, diese Entscheidung bekannt zu geben.

Poppenhäger ließ sich mit dem Satz zitieren: »Die Klage der Landesregierung hat sich mit der Nichtigkeit des Vorschaltgesetzes in der Sache erledigt.« Der Sprecher sagte, mit der Rücknahme der Klage, ziehe das Kabinett eine logische Schlussfolgerung aus dem Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofes vom vergangenen Freitag zum Vorschaltgesetz. »Die Landesregierung hat sich strikt an das Urteil gehalten und daraus eine Schlussfolgerung gezogen.« Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hatte entschieden, dass das Vorschaltgesetz aus formalen Gründen verfassungswidrig ist; dieses Gesetz - in dem zum Beispiel die Mindesteinwohnerzahlen für die im Zuge der Gebietsreform zu bildenden Kommunen festgelegt sind - quasi nie existiert hat. Genau gegen dieses Gesetz hatten sich die Initiatoren des Volksbegehrens aber gerichtet.

Allerdings ist es offenbar alles andere als eindeutig, dass sich die Klage der Landesregierung gegen das Volksbegehren damit nun zwingend erledigen muss. Denn trotz der Entscheidung des Kabinetts will das Thüringer Verfassungsgericht nach Angaben einer Gerichtssprecherin am Mittwoch in dem Streit verhandeln. Es könne, sagte sie, sogar ein Urteil in der Sache ergehen; auch wenn die Klage inzwischen zurückgenommen sei. Was wiederum die Interpretation unter anderem von Oppositionspolitikern stärkt, die behaupten, die Landesregierung habe nicht so sehr aus zwingenden juristischen Erwägungen heraus von der Klage Abstand genommen - sondern weil sie Angst vor einer erneuten juristischen Klatsche habe. »Ramelow steht kurz vor der nächsten gerichtlichen Niederlage und zieht die Notbremse«, ätzte beispielsweise der in Thüringen beheimatete CDU-Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski. »Ramelow sollte endlich seinen Scherbenhaufen zusammenkehren und die gesamte Gebietsreform sofort stoppen.«

Dass Rot-Rot-Grün auf derartige Forderungen komplett eingehen wird, bleibt jedoch nach wie vor ziemlich unwahrscheinlich - umso mehr, weil das Vorschaltgesetz für eine Gebietsreform nicht zwingend erforderlich ist. Auch deshalb konnte, ja musste Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund - neben dem Regierungssprecher in der Routine-Pressekonferenz - stehend für die Landesregierung erklären, trotz dieser Entscheidung halte die Landesregierung grundsätzlich an ihrem Ziel fest, noch in dieser Legislaturperiode eine Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform zu verabschieden. »Wir suchen nach Wegen, um das jetzt zu ermöglichen«, sagte sie.

Was aber auch heißt: Dass es noch - vielleicht sogar größere - Veränderungen an den derzeitigen Reformplänen geben wird, ist möglich. Sicher nicht zufällig wird in Erfurt hinter den Kulissen spekuliert, möglicherweise setze Rot-Rot-Grün nur noch die vergleichsweise unumstrittene Reform auf Gemeindeebene um, lasse aber die sehr umstrittene Reform der Landkreise erstmal sein. Vielleicht deutete Siegesmund das an, als sie sagte: »Man kann so eine Reform auch nicht gegen die Menschen machen.« Der Regierungssprecher jedenfalls wollte nicht dementieren, dass es solche Überlegungen in den Reihen der Landesregierung gibt. Es gelte, die schriftliche Urteilsbegründung zur Verfassungsgerichtsentscheidung vom Freitag abzuwarten, sagte er. Und dann: »Das wird noch beraten und dann entschieden. Und diesen Entscheidungen kann und will ich jetzt nicht vorgreifen.«

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