Korruptionsklage gegen Donald Trump

Generalstaatsanwälte sehen in Hotel- und Immobiliengeschäften einen Verstoß gegen die Verfassung

  • Olaf Standke
  • Lesedauer: 2 Min.

Es ist nicht so, dass Donald Trump in diesen Tagen gar nichts zu lachen hätte. Die Bilder von der ersten Sitzung seines vollständigen Kabinetts zeigen es. Kein Wunder, bei der Lobhudelei seiner Minister. Aber der Präsident findet sich auch selbst toll. Vielleicht mit Ausnahme von Roosevelt habe es keinen Vorgänger gegeben, der mehr Gesetze auf den Weg gebracht und Dinge erledigt habe.

Die Formierung der Regierungsmannschaft kann Trump nicht gemeint haben, die war zäh. Er hat bislang auch keines seiner großen Wahlversprechen durch den Kongress gebracht, ob nun Gesundheitsreform, Steuergesetzgebung oder Sanierung der Infrastruktur. Und am Montag (Ortszeit) musste er eine weitere Schlappe beim Versuch hinnehmen, sein per Dekret angestrebtes Einreiseverbot für Menschen aus sechs überwiegend islamischen Ländern durchzusetzen.

Das für eine Klage Hawaiis zuständige Berufungsgericht bekräftigte das juristische Nein, weil ein Einreisestopp zu Konfusion führen würde. Die Regierung habe nicht nachweisen können, dass dieser Bann nötig sei, um die USA zu schützen. Auch sonst belegt ein Faktencheck des US-Magazins »Politico«, dass es der Rechtspopulist bei seinem Selbstlob mit der Wahrheit wieder einmal nicht so genau nahm.

Und nun hat Trump nach der längst nicht ausgestandenen Affäre um den gefeuerten FBI-Chef James Comey auch noch eine Korruptionsklage am Hals. Der District of Columbia mit der Hauptstadt Washington und der Bundesstaat Maryland ermitteln wegen unerlaubter Geschäfte. Dabei geht es u.a. um Einnahmen aus Übernachtungen ausländischer Regierungsdelegationen in Trumps neuem Luxushotel nahe dem Weißen Haus, wo allein Saudi-Arabien Hunderttausende Dollar ausgegeben haben soll, um die die Gunst des US-Präsidenten zu erwerben. Doch solcherart Verquickung von privaten und Amtsgeschäften verstößt gegen die Verfassung. Nie zuvor habe es zudem einen Präsidenten gegeben, der es wie Trump ablehnt, »sich in angemessener Weise von seinen Beteiligungen loszusagen«, so Karl Racine, Generalstaatsanwalt des Hauptstadtbezirks.

Eine Nichtregierungsorganisation hatte bereits eine ähnliche Klage eingereicht. Nun wurde das zuständige Gericht in New York vom Justizministerium aufgefordert, sie abzuweisen. Trumps Sprecher Sean Spicer bezeichnete Klagen wie diese als politisch motiviert. Verfassungsrechtler aber sehen auch hier den Ansatz für ein Amtsenthebungsverfahren - weisen jedoch darauf hin, dass wohl gleich mehrere langwierige Prozesse vorausgehen müssten. Am Dienstagabend hatte erst einmal Justizminister Jeff Sessions wegen der Kontakte ranghoher US-Politiker zu Russland im Senat Rede und Antwort zu stehen. Derweil soll Präsident Trump nach Angaben eines Vertrauten erwägen, nach Comey auch Sonderermittler Robert Mueller zu feuern.

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