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Livestream aus dem Gericht

Bundestag lockert Übertragungsverbot

Berlin. Wichtige Urteilsverkündungen der obersten Bundesgerichte können künftig auch live im Fernsehen und im Internet übertragen werden. Das hat der Bundestag am Donnerstagabend einstimmig beschlossen. Die Lockerung des seit 1964 bestehenden Verbots von Fernseh- und Rundfunkaufnahmen in Gerichtssälen soll für mehr Transparenz sorgen. Eine Übertragung durch die Medien bleibt allerdings in jedem Ei...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1055181.livestream-aus-dem-gericht.html

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