Bei Urlaubsplanung Vorrang für Eltern und ältere Kollegen

Rund um den Urlaub im Betrieb

Möchte ein Arbeitnehmer Urlaub nehmen, muss er dies beim Arbeitgeber beantragen. Der Chef darf den Urlaubsantrag eines Mitarbeiters nur in zwei Fällen ablehnen: Wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen oder die Urlaubspläne mit den Urlaubswünschen anderer Mitarbeiter kollidieren. In letzterem Fall muss der Chef dafür sorgen, dass die Urlaubstage gerecht verteilt werden.

»Urlaubswünsche von Arbeitnehmern, die aus sozialen Gründen Vorrang verdienen, muss der Chef vorrangig erfüllen«, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Vi...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.