Bundesregierung lehnt Auftritt Erdogans ab
Gabriel bestätigt offizielle Anfrage des türkischen Staatschefs
Berlin. Die Bundesregierung hat einen geplanten Auftritt des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan vor Anhängern in Deutschland verboten. »Wir teilen der Türkei mit, dass wir der Überzeugung sind, dass ein solcher Auftritt in Deutschland nicht möglich ist. Da gibt es verfassungsrechtliche Rechtsprechung, dass wir das auch können«, sagte Bundesaußenminister Sigmar Gabriel (SPD) am Donnerstag in Moskau.
»Es ist eine Abwägung der außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland. Und die sind hier sehr eindeutig«, betonte Gabriel. Die Bundesregierung werde in einer Verbalnote mitteilen, »dass wir eine solche Veranstaltung nicht durchführen lassen werden«. Einen Auftritt in einem türkischen Generalkonsulat könne die Bundesregierung allerdings nicht untersagen.
Erdogan hatte offiziell einen Auftritt vor Anhängern in Deutschland am Rande des G20-Gipfels beantragt. Vor dem Verfassungsreferendum in der Türkei im April hatte es heftigen Streit über einzelne untersagte Wahlkampfauftritte türkischer Politiker in Deutschland gegeben. Erdogan hatte der Bundesregierung daraufhin Nazi-Methoden vorgeworfen.
Gabriel betonte auch, dass Erdogan beim G20-Gipfel »mit Ehren empfangen« werde. »Aber alles, was darüber hinaus geht, halten wir jetzt zum aktuellen Zeitpunkt nicht für angemessen«, sagte Gabriel. Es gebe »rund um den G20-Gipfel gar nicht die Polizeikräfte, um die Sicherheit herzustellen«. Außerdem passe ein solcher Auftritt »nicht in die politische Landschaft«, betonte der Minister. »Wir haben in der Bundesregierung dazu auch eine abgestimmte Meinung.«
Deutschland und die Türkei seien wichtige Partner und sollten an einer Verbesserung der Beziehungen arbeiten, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) der »Bild«-Zeitung. Er halte es nicht für akzeptabel, »wenn im beginnenden Wahlkampf der Versuch von außen unternommen würde, Einfluss zu nehmen«, sagte er. »Es ist daher absolut richtig, entsprechende Ansinnen der türkischen Seite zu abzulehnen.«
Der letzte Auftritt Erdogans vor Anhängern in Deutschland fand im Mai 2015 in Karlsruhe statt. Es war zugleich Erdogans erster öffentlicher Auftritt in Deutschland als Staatspräsident.
Gabriel sagte, er habe Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vorgeschlagen, Wahlkampfauftritte drei Monate vor Wahlen im Ausland generell zu verbieten. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte »Spiegel Online«: »Was Minister Gabriel dazu gesagt hat, ist mit der Bundeskanzlerin abgestimmt. Es ist also die Haltung der Bundesregierung.«
Der türkische Oppositionsführer Kemal Kilicdaroglu sagte, er finde das Verbot eines Erdogan-Auftritts nicht richtig. »Erdogan sollte dort hingehen und zu seinen eigenen Bürgern sprechen dürfen«, sagte er.
Türkische Minister hatten vor dem Verfassungsreferendum im vergangenen April mehrere Wahlkampfauftritte in Deutschland geplant. Kommunen hatten diese Veranstaltungen damals unter Berufung auf Sicherheitsgründe verboten. Außenminister Mevlüt Cavusoglu war im März, nachdem es ihm nicht gelungen war, in Deutschland einen Saal zu mieten, im Garten der Residenz des türkischen Generalkonsuls in Hamburg aufgetreten.
Der Grünen-Vorsitzende Cem Özdemir sagte: »Ich biete dem Staatspräsidenten an: Wenn die politischen Gefangenen frei sind, können wir gerne öffentlich über die Demokratie und die Zukunft der Türkei debattieren.« AfD-Vize Alexander Gauland sagte, vor dem Hintergrund von Erdogans jüngsten Äußerungen sei es eine »Unverschämtheit«, dass er überhaupt eine Anfrage für einen öffentlichen Auftritt gestellt habe.
Anders als im Streit um die Wahlkampfauftritte im Frühjahr, suchte die türkische Regierung diesmal zunächst nicht die Konfrontation. Die englischsprachige türkische Zeitung »Hürriyet Daily News« schrieb unter Berufung auf das Umfeld des Präsidenten, eine Rede vor türkischen Migranten stehe »noch nicht auf seinem offiziellen Zeitplan«. Das Präsidialamt habe auch keine entsprechende Anfrage an die deutschen Behörden übermittelt. Der Antrag könnte aber von einer türkischen Nichtregierungsorganisation gestellt worden sein.
Aus dem Auswärtigen Amt hieß es, am Mittwochnachmittag habe es auf hoher Beamtenebene Kontakt zwischen den Außenministerien in Ankara und Berlin gegeben.
Das Verwaltungsgericht Hamburg verbot am Donnerstag eine Mahnwache von Unterstützern des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan während des G20-Gipfels. Ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz des Veranstalters gegen die Demonstrationsverbotszone sei abgelehnt worden, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Die Mahnwache unter dem Motto »Pro-Erdogan-Demo!« sollte vor einem Hotel stattfinden. Dort seien Schutzpersonen der Gefährdungsstufe 1 und 2 untergebracht, hieß es in der Mitteilung. Nach Medienberichten will Erdogan in dem Hotel übernachten. dpa/nd
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.