Mieter muss die Ursache nicht darlegen
Mietrecht: Mietminderung bei Lärmbelästigung
Der Mieter wohnte im 4. Obergeschoss eines 1954 gebauten Hauses. Er beanstandete fortwährende unzumutbare Lärmbelästigungen (Klopfgeräusche, festes Getrampel, Möbelrücken). Nach seiner Meinung kämen diese von den Mietern aus der Wohnung darüber.
In den Vorinstanzen hatten zwar mehrere Zeugen den geschilderten Lärm im Haus bestätigt; auch hatte der Mieter detaillierte Lärmprotokolle vorgelegt. Hieraus ließ sich aber nach Ansicht des Landgerichts nicht der Schluss ziehen, dass die Wohnung mangelhaft sei. Nicht jeder Lärm in einem hellhörigen Haus begründe einen Mietmangel. Außerdem habe der Mieter die Minderung nicht darauf gestützt, dass der nach dem Baujahr des Hauses geschuldete Schallschutz nicht eingehalten sei, sondern darauf, dass die Vermieterin nichts gegen die Lärmbelästigung durch Mitbewohner unternommen habe. Das Amtsgericht habe daher zu Recht kein Sachverständigengutachten eingeholt, auch weil ein Sachverständiger kein...
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