Freiheitsentzug wegen Kletterei war rechtswidrig

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Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt einer Kletteraktivistin Recht gegeben, die sich mit zwei Beschwerden gegen ihre Ingewahrsamnahmen nach Castortransporten gewehrt hat, teilte die Umweltorganisation Robin Wood am Montag mit. Die als »Eichhörnchen« bekannte Robin Wood-Aktivistin Cécile Lecomte war 2010 und 2011 nach Kletteraktionen gegen die Atommülltransporte nach Lubmin von der Polizei in Gewahrsam genommen worden. Dagegen hatte sie geklagt und die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehungsmaßnahmen beantragt. Da sie sich vor dem Amts- und Landgericht nicht durchsetzen konnte, reichte sie 2014 zwei Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht ein. Das Bundesverfassungsgericht hat nun ihre Beschwerden für offensichtlich begründet erklärt. Die beiden Beschlüsse vom Landgericht Stralsund werden wegen Verletzung des Gebots effektiven Rechtsschutzes aufgehoben. Das Landgericht muss sich nun erneut mit dem Fall befassen. Lecomte hatte ihre Verteidigung selbst ohne anwaltliche Verteidigung geführt. nd

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