Tabuflächen für Windräder ausgeweitet
Rheinland-Pfalz: Regierung beschloss geändertes Landesentwicklungsprogramm - Landtag muss nicht zustimmen
Mainz. Der Bau von Windrädern in Rheinland-Pfalz ist künftig strenger geregelt. Das Ampel-Kabinett aus SPD, FDP und Grünen beschloss bereits am Dienstag in Mainz ein geändertes Landesentwicklungsprogramm. Neu ist, dass die Nutzung von Windenergie tabu sein soll unter anderem in Kernzonen von Natur- parken, dem gesamten Naturpark Pfälzerwald und in den sogenannten Rahmenbereichen der Welterbegebiete Oberes Mittelrheintal und Obergermanisch-Raetischer Limes. Neue Windräder dürfen künftig nur mit einem Abstand von mindestens einem Kilometer zu Wohnhäusern aufgestellt werden. Für Anlagen, die höher als 200 Meter sind, müssen mindestens 1,1 Kilometer Abstand gelten.
Landesinnenminister Roger Lewentz (SPD) sprach insgesamt von einem gut gelungenen Interessenausgleich. Mit klugen neuen Vorgaben würden für Mensch und Landschaft, aber auch Denkmälern und Tourismus Freiräume gesichert, während zugleich ein weiterer Ausbau der Windkraft möglich bleibe, erklärte Lewentz.
Die Verordnung soll noch im Juli in Kraft treten. Der Landtag muss nicht zustimmen. Die Ampel-Koalition hatte die Änderungen im Koalitionsvertrag vereinbart - die FDP konnte sich zum Beispiel bei der Abstandsregelung, die Grünen konnten sich etwa bei Ausnahmen davon durchsetzen.
Wenn bestehende Windkraftanlagen erneuert werden, dürfen die neuen Mindestabstände um zehn Prozent unterschritten werden. Voraussetzung ist, dass die Zahl der Anlagen um mindestens ein Viertel reduziert und die Leistung der abgebauten Anlagen verdoppelt wird. dpa/nd
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