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Oberste Richter: Raser zu milde behandelt

  • Lesedauer: 1 Min.

Karlsruhe. Zwei zur Bewährung verurteilte Autoraser müssen ihre Haftstrafen vermutlich doch antreten. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob die Strafaussetzung zur Bewährung des Kölner Landgerichts in einem am Donnerstag verkündeten Urteil auf. Die Strafhöhe von zwei Jahren sowie 21 Monaten wegen fahrlässiger Tötung beanstandeten die Richter aber nicht und verwiesen den Fall zurück nach Köln. (Az. 4 StR 415/16) Bei dem illegalen Rennen im April 2015 in Köln war eine auf dem Radweg fahrende 19-jährige Studentin tödlich verletzt worden. Autorasern drohen künftig generell härtere Strafen, nachdem der Bundestag beschloss, Straßenrennen nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat zu ahnden. AFP/nd

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