Immer mehr Fälle von Geldwäsche in Sachsen-Anhalt
Landeskriminalamt befasste sich 2016 mit 631 Verdachtsmeldungen - über 20 Prozent mehr als im Vorjahr
Magdeburg. Das Landeskriminalamt von Sachsen-Anhalt hat im vergangenen Jahr mehr Fälle von Geldwäsche bearbeitet. Insgesamt seien 631 Verdachtsmeldungen eingegangen, sagte ein Sprecher der Behörde auf Anfrage. 2015 waren es noch 494 Fälle, vor fünf Jahren nur 224. Verschärfte Gesetze und ein höherer Kontrolldruck der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hätten zu dem vergleichsweise starken Anstieg geführt. Die Dunkelziffer sei aber nach wie vor hoch. Unter Geldwäsche versteht man das Einschleusen von Vermögenswerten aus Straftaten in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Die illegale Herkunft des Geldes soll dadurch verschleiert werden. Um welche Summen es geht, wird laut LKA statistisch nicht erfasst.
Das Geldwäschegesetz verpflichtet zahlreiche Institutionen, Verdachtsfälle zu melden. Dazu zählen etwa Banken, Finanz- und Versicherungsunternehmen. Auch die Finanzbehörden von Bund und Ländern haben eine Meldepflicht. Laut LKA Sachsen-Anhalt kommen die meisten Verdachtsfälle von Banken und Sparkassen. Den meisten Meldungen liege dabei der Verdacht auf eine Betrugsstraftat zugrunde. Das Bundeskriminalamt unterscheidet drei Phasen der Geldwäsche. Zuerst muss das illegale Geld irgendwie in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust werden. Meist werden größere Summen an Bargeld auf ein Konto eingezahlt. In dieser Phase ist das Risiko, entdeckt zu werden, dem BKA zufolge besonders hoch. Durch mehrmaliges Abheben und Überweisen soll dann die Herkunft des Geldes verschleiert werden. Schließlich gelangt das Geld aus scheinbar legaler Quelle zurück zum Straftäter.
Geldwäsche wird in Deutschland mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet. dpa/nd
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