Umweltschutzverein »Midgard« zurecht im Verfassungsschutzbericht
München. Die Aufnahme des Vereins »Midgard« in den Verfassungsschutzbericht Bayerns ist rechtens. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) wies die Klage des Vereins mit Sitz in Landshut am Donnerstag ab. Bei der mündlichen Verhandlung hatten die Richter zahlreiche Punkte abgeklopft, die für verfassungsfeindliche Bestrebungen sprechen könnten, darunter die Zielsetzung des Vereins und seines Magazins »Umwelt & Aktiv«. Der VGH folgte der Einschätzung des Freistaats, dass der Verein »unter dem Deckmantel des Umwelt- und Naturschutzes« unterschwellig rechtsextremistisches Gedankengut einfließen lasse. Auch rechtsextremen Autoren werde dort ein Forum geboten. dpa/nd
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