Thailand jagt arme Illegale
Rigorose Strafen per Gesetz gegen ausländische Arbeitskräfte
Die Abstimmung in der Nationalen Gesetzgebenden Versammlung, dem vom Militär eingesetzten Pseudo-Parlament Thailands, ist eindeutig: 177 zu Null Stimmen für das Gesetz über das Management ausländischer Arbeitskräfte. Bei den Arbeitgebern im Land sorgten die schon seit Juni als königliches Dekret in Kraft gesetzten Regelungen für Aufruhr, unter den Betroffenen gar für Panik. Und betroffen sind viele.
Thailändische Quellen sprechen von etwa 2,7 Millionen in Thailand arbeitenden Bürgern der weit ärmeren Nachbarstaaten Kambodscha, Laos und Myanmar. Nur 1,2 Millionen davon sind offiziell registriert. Vor allem der gesetzliche Mindestlohn von 300 Baht (7,70 Euro) pro Tag zieht Arbeitsmigranten an, ein Limit, das vielen Illegalen letztlich gar nicht gezahlt wird.
Die Billigarbeiter aus den Nachbarländern finden sich vor allem im Bausektor, im Dienstleistungsbereich und in der Landwirtschaft. Berichte über menschenunwürdige Bedingungen auf thailändischen Fischerbooten machen immer wieder die Runde. Medien berichten über Fälle von Zwangsprostitution und Haussklaverei. Das sind die Extremfälle. Hunderttausende Burmesen, Laoten und Kambodschaner machen ihren Job auf Baustellen, in Hotels und Restaurants oder als Hausangestellte.
Nun droht der Staat mit deftigen Strafen. Dabei steht nicht etwa der Schutz der Ausgebeuteten ganz oben auf der Liste der Gründe für das Vorgehen. Vielmehr wird das drakonische Gesetz mit Thailands angekratzter Reputation in Verbindung gebracht. Das Königreich wird im Menschenhandelsbericht 2017 der US-Regierung neben Ländern wie Montenegro und Sambia auf eine wenig schmeichelhafte Watchlist gesetzt. Wobei das US State Department vor allem mangelnde Aktivität der thailändischen Behörden kritisiert. Statt die angemahnte Kooperation mit Opfern von Menschenhandel zu suchen, drohen die neuen Regelungen den Illegalen nun mit Strafen von bis zu fünf Jahren Haft und 100 000 Baht (2600 Euro) Bußgeld.
Noch stärker sollen Unternehmen zur Kasse gebeten werden, die illegale Arbeitskräfte beschäftigen: zwischen 10 000 und 20 000 Euro liegen die angedrohten Strafen pro illegal Beschäftigtem. Vermittlern, sprich Menschenhändlern, drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis und Geldstrafen bis 26 000 Euro.
Kaum war im Juni das Dekret in Kraft getreten, verließen Tausende, vor allem aus Burma stammende Arbeiter Thailand. Aktivisten der Migrant Working Group sehen wenig Sinn in der neuen Regelung, solange die Möglichkeiten zur Legalisierung der Wanderarbeiter kompliziert und teuer bleiben. Thailändische Medien berichten, dass viele Betroffene lieber ein Handgeld an die zuständigen Beamten zahlen, statt den bürokratischen Weg einzuschlagen. Nun steht für viele von ihnen wohl der Heimweg an.
Wenn es auch einen Aufschub gibt. Denn inzwischen machte Premier Phrayuth Chan-O-Cha wieder einmal vom Artikel 44 der Übergangsverfassung Gebrauch, der der Regierung nahezu absolute Handlungsfreiheit einräumt. In diesem Fall wird die Umsetzung einiger Bestimmungen des neuen Gesetzes bis Anfang 2018 ausgesetzt. Dies geschieht angeblich, um den illegalen Arbeitern zu ermöglichen, ihre Dokumente in Ordnung zu bringen. Ausschlaggebend dürften jedoch wohl Äußerungen aus Wirtschaftskreisen gewesen sein, die darauf hinwiesen, dass eine massenhafte Rückwanderung der ausländischen Arbeitskräfte viele Firmen vor erhebliche Probleme stellen würde.
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