Keiner will für Bankenpleite haften

Anleger der abgewickelten Banco Popular in Spanien ziehen vor Gericht - doch wen können sie verklagen?

  • Ralf Streck, San Sebastian
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Es ist die erste Abwicklung einer Bank nach den seit 2015 gültigen neuen EU-Regeln: Anfang Juni entschied der Ausschuss des Einheitlichen Bankenabwicklungsmechanismus (SRB), diese bei der spanischen Banco Popular anzuwenden. Mittlerweile ist ein Streit darüber entbrannt, wer für etwaige Entschädigungen aufzukommen hat. Insgesamt 350 000 Aktionäre und Besitzer nachrangiger Anleihen haben zusammen rund 3,3 Milliarden Euro verloren.

Nach dem Abwicklungsmechanismus müssen erst solche Anleger bei einer Bankenpleite auf ihre Forderungen verzichten, bevor staatliche Gelder zur Stabilisierung eingesetzt werden dürfen. Damit sollen anders als in der Finanzkrise künftig Steuerzahler verschont werden.

In Sachen Banco Popular sind die EU-Kommission sowie die Europäische Zentralbank (EZB), bei der die Bankenaufsicht angesiedelt ist, angesichts der Klagen besorgt. Sie haben die spanische Regierung jetzt angewiesen, »intensiv zu überwachen«...


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