Gericht: Rechtsrock-Festival darf stattfinden

OVG bestätigt Versammlungscharakter / Verfassungsschutz erwartet am Samstag mehr als 5000 Neonazis in Themar

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Themar. Erneut hat ein Gericht zugunsten des Rechtsrock-Festivals am Wochenende in Südthüringen entschieden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Weimar wies eine Beschwerde des Landratsamtes Hildburghausen gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Meiningen zurück, wie das OVG am Mittwoch mitteilte. ine Begründung des Urteils kündigte das Gericht bis Donnerstag an. Das Verwaltungsgericht hatte die für Samstag in Themar angemeldete rechtseradikale Veranstaltung »Rock gegen Überfremdung« als politische Versammlung gewertet.

Das Landratsamt stuft das Festival dagegen als kommerzielle Veranstaltung ein. Dagegen hatte der Veranstalter in einem Eilverfahren erfolgreich beim Verwaltungsgericht geklagt. Für kommerzielle Veranstaltungen können Behörden wesentlich einfacher Auflagen erteilen. Der Verfassungsschutz erwartet am Samstag mehr als 5000 Neonazis in Themar.

Rechtsrock-Festivals sind nach Einschätzung von Experten enorm wichtig für die Szene. »Die Szene braucht Orte der Vergemeinschaftung und der Selbstvergewisserung«, sagt Jan Raabe gegenüber der dpa, der schon mehrere Bücher zu dem Thema veröffentlicht hat. Für potenzielle Neumitglieder seien gerade diese öffentlich angekündigten und angemeldeten Konzerte niedrigschwelliger: Man müsse nicht so tief in der Szene stehen, um daran teilnehmen zu können.

Nachdem die Anzahl der Konzerte laut Verfassungsschutzbericht lange zurückgegangen ist, gewinnt die rechtseradikale Musikszene wieder an Bedeutung. 2016 wurden bundesweit 223 rechtsradikale Musikveranstaltungen erfasst, 2015 waren es 199.

»Den Veranstaltern ist natürlich klar, welche Bedeutung Musik als Ideologieträger hat«, sagt Janine Patz vom Zentrum für Rechtsextremismusforschung, Demokratiebildung und gesellschaftliche Integration an der Schiller-Universität in Jena. Hinzu kommt der finanzielle Aspekt. Der Eintritt für das Festival in Themar liegt bei 35 Euro, der Verfassungsschutz rechnet mit mehr als 5000 Besuchern. Raabe: »Auf der Umsatzebene ist das gigantisch«.

Derzeit beschäftigt sich noch ein anderes Gericht mit dem Rechtsrock-Festival. Ein Landwirtschaftsbetrieb hat am Dienstag einstweilige Verfügungen gegen das Konzert beim Amtsgericht Hildburghausen eingereicht, weil es auf einer Wiese veranstaltet wird, für die er einen Pachtvertrag habe. Eine Entscheidung des Gerichts wird am Freitag erwartet. nd mit Agenturen

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