Umstrittener Laborarzt freigesprochen

Bundesgerichtshof weist Revision der Staatsanwaltschaft Augsburg im Fall Schottdorf zurück - kein Abrechnungsbetrug nachgewiesen

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Karlsruhe. Der Augsburger Laborarzt Bernd Schottdorf ist nun rechtskräftig vom Vorwurf des Abrechnungsbetrugs freigesprochen. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies am Mittwoch die Revision der Staatsanwaltschaft Augsburg zurück, die weiter für Schuldsprüche gegen den 77-Jährigen und dessen Ex-Frau gestritten hatte. Damit hat ein Urteil des Landgerichts Augsburg aus dem Januar 2016 Bestand.

Die Ankläger versuchen seit vielen Jahren vergeblich, dem Medizin-Großunternehmer Abrechnungsbetrug im großen Stil zulasten der Krankenkassen nachzuweisen. Zuletzt ging es um den Vorwurf, Schottdorf habe mithilfe seiner damaligen Frau zwischen 2004 und 2007 durch Einrichtung mehrerer scheinselbstständiger Medizinlabors 12,8 Millionen Euro zu viel kassiert. Das Landgericht bewertete die Vorgänge aber anders. Die obersten Strafrichter in Karlsruhe konnten darin »keine Lücken oder Widersprüche« entdecken. (Az. 1 StR 535/16)

Labors erhalten ab einem gewissen Auftragsvolumen ein geringeres Honorar, sie müssen den Kassen dann einen Rabatt gewähren. Die Staatsanwaltschaft unterstellte dem Ehepaar Schottdorf, ein komplexes System von Außenlabors aufgebaut zu haben, um diese »Abstaffelung« zu umgehen. Tatsächlich schloss das Unternehmen mit Laborärzten an verschiedenen Standorten im Bundesgebiet Dienstleistungsverträge. Für die Ankläger hätten diese Ärzte als Arbeitnehmer zählen müssen. Gegenüber den Kassen traten sie aber alle als Selbstständige auf und gaben an, »in freier Praxis« tätig zu sein. Die Staatsanwaltschaft warf Schottdorf vor, sich durch dieses System bei Abrechnungen im Gesamtvolumen von knapp 79 Millionen Euro einen eigentlich zu gewährenden Rabatt von 12,8 Millionen Euro gespart zu haben. Im Augsburger Prozess forderte sie dafür jeweils viereinhalb Jahre Haft und ein Millionen-Bußgeld für eines der Schottdorf-Unternehmen.

Das Landgericht kam allerdings zu dem Schluss, dass die Ärzte in den Außenlabors durchaus als »frei« durchgehen können. Diese Bewertung fußt aus Sicht des BGH nicht auf Rechtsfehlern. In der nur 15-minütigen Verhandlung am Mittwoch hatte sich selbst der Vertreter der Bundesanwaltschaft gegen die Staatsanwaltschaft Augsburg gestellt und wie die Verteidigung die Abweisung der Revision beantragt. Schottdorf ist im Bereich der medizinischen Laborleistungen seit Jahrzehnten eine feste Größe. Seine 1976 gegründete Augsburger Dienstleistungsgesellschaft versorgt nach früheren Angaben 10 000 Praxen mit Laborbedarf und hat mehr als 500 Mitarbeiter.

Wegen seiner Geschäftspraktiken geriet Schottdorf mehrfach ins Visier der Staatsanwaltschaft. Im Jahr 2000 stand er schon einmal vor Gericht, auch damals endete der Prozess mit einem Freispruch. Mit den Vorwürfen hatte sich in Bayern auch ein Untersuchungsausschuss des Landtags beschäftigt. Dabei ging es um die Frage, ob frühere Ermittlungen wegen politischer Einflussnahme eingestellt wurden. dpa/nd

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