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Mainzer Klage gegen Fluglärm abgewiesen
Kassel. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat eine Klage der Stadt Mainz gegen die Nutzung des Frankfurter Flughafens in den Nachtrandstunden abgewiesen. Die rheinland-pfälzische Landeshauptstadt hatte geklagt, weil sich auch Bewohner auf der linken Seite des Rheins von Fluglärm belästigt fühlen. Mainz wollte unter anderem erreichen, dass nach dem Bau einer neuen Landebahn an Wochentagen nachts...
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