Aus für Extra-Gebühren

Baufinanzierung

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Annabel Oelmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen, ist erfreut: »Damit sich Bausparkassen nicht ermuntert fühlen, weitere neue Gebühren einzuführen, ist dies ein Schritt in die richtige Richtung.« Wer also auf seinen Auszügen Kontoführungsgebühren findet, sollte dies umgehend beanstanden. »Mindestens für die letzten drei Jahre kann jeder Betroffene die Gebühren zurückfordern.«

Den Grund zur Freude lieferte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe im Wonnemonat Mai. In einer aufsehenerregenden Entscheidung entschied der BGH (Az. XI ZR 308/15), dass die deutsche Bausparkasse Badenia AG keine Kontogebühren für Bauspardarlehen mehr von ihren Kunden erheben dürfe.

Doch nicht allein die Kunden der Badenia, sondern auch Kunden anderer Bausparkassen profitieren von dem Urteil, erläutert Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, die grundsätzliche Bedeutung der BGH-Entscheidung. Hunderttausende Kunden könnten nun b...


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