Feuerwehr klagt auf Nachzahlung
Cottbus. 14 Feuerwehrmänner aus Potsdam, Cottbus und Oranienburg hoffen auf eine satte Nachzahlung. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet an diesem Donnerstag über die Forderungen der Männer nach Bezahlung von Überstunden mit einer Gesamtsumme in jeweils fünfstelliger Höhe.
Die Rettungskräfte hatten diesen Nachschlag bereits 2015 vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg erstritten. Doch die drei Städte gingen beim Bundesverwaltungsgericht in Revision.
Bei einem Feuerwehrmann aus Cottbus geht es um 16 200 Euro für die Jahre 2007 bis 2013. In den weiteren Fällen dürften die Summen ähnlich sein, weil sie denselben Zeitraum betreffen. Die Feuerwehrleute berufen sich darauf, dass sie im Jahresdurchschnitt inklusive Bereitschaftsdiensten 56 Wochenstunden arbeiten mussten. Nach der Arbeitszeitrichtlinie der EU sind jedoch maximal 48 Wochenstunden im Jahresdurchschnitt erlaubt. Das OVG gab den Rettungskräften Recht und verurteilte die Städte zur Nachzahlung.
Die Städte beriefen sich hingegen auf die Arbeitszeitverordnung des Landes Brandenburg für die Feuerwehren, erläuterte der Sprecher der Stadt Potsdam, Stefan Schulz. Danach seien die 56 Wochenstunden zulässig, weil es in der EU-Richtlinie eine entsprechende Klausel gebe, die dies erlaube. Nun müssen die Bundesrichter entscheiden, ob die Brandenburger Regelung gegen die EU-Richtlinie verstößt. dpa/nd
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