Gericht bestätigte Soldaten-Entlassungen
Rituale in Pfullendorfer Kaserne erinnerten den Richter an Folterungen durch US-Soldaten in Irak
Sigmaringen. Die Entlassung von vier Soldaten des Ausbildungszentrums Spezielle Operationen in Pfullendorf (Baden-Württemberg) erfolgte zu Recht. Die Männer - zwei Soldaten auf Zeit sowie zwei freiwillig Wehrdienstleistende - waren wegen ihrer Beteiligung an sogenannten Taufen neuer Kameraden aus der Truppe entfernt worden.
»Ihr Verbleib im Dienst würde zu einer Gefährdung der militärischen Ordnung führen«, sagte der zuständige Richter. Durch derartige Aufnahmerituale könnten eingeschworene Zirkel in der Truppe entstehen, die die Einsatzbereitschaft schwächten. Außerdem sei die Gefahr der Nachahmung groß. »Es muss dem Dienstherren freistehen, einer solchen Disziplinlosigkeit entgegenzuwirken.« Die Bundeswehr dürfe also mit der Entlassungen Zeichen setzen.
Die Männer zwischen 19 und 21 Jahren waren im Februar aus der Truppe ausgeschlossen worden. Einen Einblick in das vorgeworfene Fehlverhalten gaben Videos, die in der Verhandlung am Mittwoch gezeigt wurden. Sie geben zwei der Vorfälle wieder, die sich zwischen Oktober 2016 und Januar 2017 ereignet haben. Nach Angaben der Soldaten zeigen sie das Üben einer Gefangennahme. Zu sehen ist, wie ein Mann von Soldaten aus dem Bett gerissen wird. Man zieht ihm einen Sack über den Kopf, seine Hände sind auf dem Rücken gefesselt. Er wird er abgeführt.
Ein anderer vorgeführter Film zeigt, wie ein Soldat in Tarnuniform und mit ABC-Maske zwei zivil gekleidete, auf Stühle gefesselte Männer in der Dusche abspritzt. Dabei ist der Ruf »Allahu Akbar« (Gott ist groß) zu hören. Der Richter erklärte, es mache für ihn nicht den Eindruck, als ob Soldaten das Verhalten im Fall einer eigenen Gefangennahme übten. Vielmehr fühle er sich an Berichte aus Abu Ghreib erinnert, die zwischen 2004 und 2006 bekannt geworden waren. In dem irakischen Gefängnis waren Gefangene von US-Wachmannschaften gefoltert worden.
Zwar hätten die Opfer nach früheren Angaben der beschuldigten Soldaten dem Treiben zugestimmt, doch das spielte keine Rolle für die Rechtsfindung. Das Gericht befand, das Verhalten der beiden Zeitsoldaten stelle eine Dienstpflichtverletzung dar. Bei den beiden freiwillig Wehrdienstleistenden sah der Richter die niedriger angesetzte Hürde für die Entlassung ebenfalls überschritten.
»Das Urteil entspricht unserer Rechtsansicht«, sagte der Vertreter des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr. Einer der Vertreter der ehemaligen Soldaten, der Ulmer Anwalt Thomas Maurer, hielt indessen daran fest, dass die Entlassung eine zu harte Reaktion gewesen sei. Er behält sich vor, in Berufung zu gehen.
Der Anwalt äußerte nach dem Urteil zudem die Meinung, die Mannschaftssoldaten seien rausgeschmissen worden, weil man in Pfullendorf »Aktion gebraucht« habe. Kurz vor den Schilderungen über die Aufnahmerituale waren Berichte über sadistische Sexpraktiken an dem Bundeswehrstandort bekanntgeworden. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergaben jedoch keinen Verdacht auf eine zu verfolgende Straftat. Hätte es diese Sache nicht gegeben, wäre die Bundeswehr anders mit den Mannschaftssoldaten umgegangen, meinte Anwalt Maurer. Auch die Vorgesetzten hätten die Vorfälle zunächst als nicht so gravierend eingeschätzt. dpa/nd
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