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Opposition muss Akteneinsicht erhalten
Potsdam. Die Regierung muss dem CDU-Landtagsabgeordneten Dierk Homeyer Einsicht in Unterlagen zur Anhebung des Mindestlohns gewähren. Das hat das Landesverfassungsgericht am Freitag verkündet. Homeyer hatte geklagt, nachdem ihm die Landesregierung fünfmal die Akteneinsicht verweigert hatte. Zumindest nach dem Kabinettsbeschluss vom 24. Mai 2016 zur Erhöhung des Mindestlohns auf neun Euro pro Stund...
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