Ab jetzt Auskunft übers Gehalt
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Das Entgelttransparenzgesetz zur Bekämpfung der Lohnlücke zwischen Frauen und Männern ist am 6. Juli 2017 in Kraft getreten. Kern der neuen Regelung ist ein Auskunftsanspruch: Beschäftigte haben jetzt ein Recht zu erfahren, wie Kollegen mit vergleichbaren Tätigkeiten bezahlt werden.
Allerdings gibt es dafür hohe Hürden. Denn die neue Regel gilt nur für Berufstätige in Betrieben mit mindestens 200 Angestellten. Außerdem muss es mindestens sechs Kollegen des jeweils anderen Geschlechts geben, die einen ähnlichen Job haben. In solchen Fällen muss der Arbeitgeber das Durchschnittsgehalt aller Kollegen mit vergleichbaren Tätigkeiten nennen. Außerdem hat der Antragsteller ein Recht darauf, die genauen Kriterien für sein Gehalt zu erfahren.
Noch größere Unternehmen ab 500 Mitarbeitern müssen ihre Gehaltsstrukturen außerdem von sich aus überprüfen. Ansprechpartner für den Antrag auf Gehaltsauskunft ist in der Regel der Betriebsrat.
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