Für minderjährige Azubis gelten besondere Regeln
Raus aus der Schule, rein ins Berufsleben
1. Arbeitsvertrag mit Mamas und Papas Unterschrift?
Minderjährige Jugendliche sind nur beschränkt geschäftsfähig und dürfen daher ohne Zustimmung der Eltern keinen Ausbildungsvertrag abschließen. Das bedeutet: Den Ausbildungsvertrag müssen zusätzlich beide Eltern unterschreiben, sofern nicht ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat. Und falls der minderjährige Azubi seinen Vertrag kündigen möchte, benötigt er ebenfalls die Unterschrift der Eltern.
2. Was besagt das Jugendarbeitsschutzgesetz?
Für Azubis, die noch keine 18 sind, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Es legt fest, dass sich Minderjährige einer ärztlichen Erstuntersuchung unterziehen müssen. Die Bestätigung für diese Untersuchung muss dem Ausbildungsbetrieb vor Ausbildungsbeginn vorliegen. Sie ist Voraussetzung für die Aufnahme der Tätigkeit und darf nicht älter als 14 Monate sein. Die Untersuchung kann der Hausarzt durchführen. Dafür benötigt er...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.