Nazi-Gruppen meiden Wahlteilnahme
Potsdam. Rechtsextreme Kleinstgruppierungen wie »Der III. Weg« und »Die Rechte«, die für sich den Parteienstatus beanspruchen, haben keine Landeslisten eingereicht. An diesem Freitag prüft der Landeswahlausschuss, ob die von insgesamt 15 Parteien eingereichten Landeslisten den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sagte eine Sprecherin des Landeswahlleiters am Mittwoch in Potsdam.
»Die Rechte«, 2012 auf Initiative des Neonazis Christian Worch in Hamburg gegründet, mache auch fünf Jahre danach »allenfalls durch Provokationen von sich reden«, heißt es im Verfassungsschutzbericht 2016. Die Gruppierung stehe nach »ewigen Streitereien um die Führung« des Landesverbandes in Brandenburg »vor einem Scherbenhaufen«.
Der 2013 gegründete Landesverband habe rund 25 Mitglieder und nur einen Kreisverband, der als »KMOB« abgekürzt werde. Unter dem Namen war zuvor die rechtsextreme »Kameradschaft Märkisch Oder Barnim« aktiv, die sich einem drohenden Vereinsverbot 2010 mit einer angeblichen Selbstauflösung entzogen hat. Kameradschaft und Kreisverband seien »annähernd personenidentisch«, schreiben Brandenburgs Verfassungsschützer.
Bei »Die Rechte« seien in Brandenburg innerparteiliche Aktivitäten »weitgehend eingeschlafen«. Die Organisationsform Partei werde offenbar nur aus taktischen Erwägungen genutzt, weil ein Verbot dann deutlich schwieriger ist. »Wäre da nicht die Angst der ›Kameradschaft Märkisch Oder Barnim‹ vor einem Verbot, hätte sich der Landesverband der Partei ›Die Rechte‹ vermutlich längst aufgelöst«, so der Verfassungsschutz. Auch die 2013 in Heidelberg gegründete Gruppierung »Der III. Weg«, die 2015 im Land ihren ersten Stützpunkt gegründet hat, »konnte nicht richtig Fahrt aufnehmen«, heißt es im Verfassungsschutzbericht. Der Gruppierung habe inzwischen drei Stützpunkte, sei es aber mit ihrer Strategie gescheitert, »Mass« durch mehr »Klasse« zu ersetzen. »Auch ›Der III. Weg‹ musste erkennen, dass die gewünschte ›Klasse‹ in der rechtsextremistischen Szene in Brandenburg eher Mangelware ist.«
Die Gruppe habe in Brandenburg an die 30 Mitglieder, aber keinen Kreisverband, obwohl dies laut Satzung die kleinste selbstständige organisatorische Einheit sei. Die Organisationsform diene auch hier der Umgehung von Verboten, weil darüber nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden kann. »Der III. Weg« hoffe, dass er unter diese gesetzliche Bestimmung falle, hieß es. epd/nd
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