Kurde von Ausweisung bedroht

Gericht nennt PKK-Nähe als Abschiebegrund

  • Sven Eichstädt
  • Lesedauer: 3 Min.

Türken, die die PKK nicht direkt, sondern nur indirekt unterstützen, können ebenfalls aus Deutschland ausgewiesen werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag (Az. 1 C 28.16). »In diesen Fällen, in den Personen die PKK nur mittelbar unterstützen, liegt auch ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse vor«, sagte der Vorsitzende Richter des Ersten Senats des Bundesverwaltungsgerichts, Uwe-Dietmar Berlit. Der Fall betrifft den Türken Nuri G. aus Heilbronn, der kurdischer Volkszugehörigkeit ist.

Der 1965 geborene Mann lebt seit 1992 in Deutschland. G. hatte direkt nach seiner Einreise in die Bundesrepublik Asyl beantragt und im Januar 1994 die Anerkennung als Asylberechtigter erhalten. Im Juni 1994 bekam er eine Aufenthaltserlaubnis, 2002 folgte die Niederlassungserlaubnis. G. ist mit einer Türkin verheiratet und hat mit ihr vier erwachsene Kinder, die deutsche Staatsangehörige sind, sowie zwei Enkelkinder, die alle in der Bundesrepublik leben. Als er beantragte, in die Türkei reisen zu dürfen, um dort seine kranke Mutter zu besuchen, fragte die zuständige Behörde beim Landesamt für Verfassungsschutz an. Dabei kam heraus, dass er Veranstaltungen der PKK besucht hatte und für den kurdischen Kulturverein in Heilbronn tätig war. Deshalb verlangten die Behörden von ihm, dass er auf seine »Anerkennung als Asylberechtigter und ausländischer Flüchtling« verzichtet, um einen türkischen Pass zu erhalten.

Dies tat G. im Oktober 2012, daraufhin bekam er einen türkischen Reisepass. Zusätzlich wies ihn das Regierungspräsidium Stuttgart im Dezember 2013 aus dem Bundesgebiet wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung aus und drohte die Abschiebung in die Türkei an. Zugleich wurde sein Aufenthalt auf den Stadtkreis Heilbronn beschränkt, und er wurde verpflichtet, sich zweimal wöchentlich beim Polizeirevier Heilbronn zu melden.

G. klagte dagegen gerichtlich und bekam im Juli 2015 vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart Recht. Die Verwaltungsrichter hoben den Bescheid des Regierungspräsidiums mit der Begründung auf, dass die Ausweisung ermessensfehlerhaft sei.

Mit diesem Urteil war das Regierungspräsidium nicht einverstanden, weshalb im Mai 2016 die Berufungsverhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim folgte. Der Elfte Senat entschied, dass die Ausweisungsverfügung rechtmäßig sei. Es liege ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse vor, da G. seit Längerem die PKK unterstütze. Mit diesem Urteil war wiederum G. unzufrieden, und so folgte die Revisionsverhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht. Die Bundesrichter hoben das Mannheimer Urteil auf und verwiesen das Verfahren zur weiteren Verhandlung und Entscheidung dorthin zurück. »Das Verfahren war zurückzuverweisen, weil verschiedene Punkte der weiteren Aufklärung bedürfen, die wir als Revisionsgericht nicht leisten dürfen«, erklärte Richter Berlit.

So »muss im Fall des Klägers weiter aufgeklärt werden, welche Aktivitäten er in Heilbronn beim kurdischen Heimatverein genau ausgeübt hat, nachdem seine Vorstandstätigkeit geendet hat«, wie Richter Berlit anfügte. Das muss nun der Verwaltungsgerichtshof Mannheim klären. Ebenso haben die Mannheimer Richter entsprechend der Leipziger Vorgaben zu ermitteln, ob der Verzicht auf die Flüchtlingseigenschaft von G. wirksam war, weil offen ist, ob die Behörden dies dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gemeldet haben.

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.