Wenn auf dem Wahlzettel die Neonazis fehlen
Landeswahlausschuss erklärt Berliner Landesliste der NPD für unzulässig / 24 Parteien dürfen mit Landeslisten zur Bundestagswahl antreten
Die »Nationaldemokratische Partei Deutschlands« (NPD) darf in Berlin nicht mit ihrer Landesliste zur Bundestagswahl am 24. September antreten. Das hat der Landeswahlausschuss am Freitag in seiner Sitzung entschieden.
Landeswahlleiterin Petra Michaelis hatte bei der Überprüfung der Landesliste der NPD Formfehler festgestellt. Konkret ging es um zwei Punkte: Die Partei habe ihre Kandidatenliste zu früh aufgestellt. Laut Gesetz hätte die Wahl frühestens am 23. März 2016, also 29 Tage vor dem ersten Zusammentreten des aktuellen Bundestags, erfolgen dürfen. Die NPD hatte ihre Wahl aber bereits am 19. Februar durchgeführt.
Hinzu kam, dass die Wahl von vier Kandidaten aus dem Kreisverband Reinickendorf-Mitte nicht nur zu früh, sondern auch nicht nachvollziehbar erfolgte, monierte die Landeswahlleiterin. Das Zustandekommen der Abstimmung und der Wahl dieser vier Kandidaten der Landesliste sei nicht ausreichend transparent nachvollziehbar gewesen. Eine Erklärung darüber, wie die Kandidatenwahl in Reinickendorf zustande kam, habe die NPD nicht fristgerecht nachgereicht, so die Argumentation der Landeswahlleiterin.
»Die Entscheidung mag formstreng sein. Wir müssen aber die gegebenen gesetzlichen Vorschriften und Fristen einhalten«, sagte Michaelis. Da es bislang keinen vergleichbaren Fall gegeben habe, sei ihr die rechtliche Einschätzung nicht leicht gefallen, sagte die Juristin. Im Zweifel sei sie eigentlich immer für die Zulassung einer Partei. »In einer Demokratie sollte letztlich immer der Wähler entscheiden«, sagte Michaelis.
In diesem Fall habe sie aber doch erhebliche Zweifel gehabt und vor allem wegen der Nichteinhaltung der Fristen dem Ausschuss empfohlen, eine Zulassung zu verweigern, sagte die Landeswahlleiterin. Von den neun anwesenden Mitgliedern des Landeswahlausschusses waren fünf Michaelis’ Einschätzung gefolgt. Zwei Beisitzer stimmten für die Zulassung, zwei enthielten sich.
Die NPD hat jetzt die Möglichkeit, gegen das Votum des Landeswahlausschusses Beschwerde beim Bundeswahlleiter einzulegen. Sollte die Beschwerde innerhalb der nächsten drei Tage eingereicht werden, wird sich das Gremium mit dem Fall beschäftigen. Es besteht dann die Möglichkeit, dass die Entscheidung des Landeswahlausschusses rückgängig gemacht wird und die Landesliste der Neonazis doch noch zugelassen wird.
Spätestens am 3. August müsste der Bundeswahlausschuss über die Beschwerde entscheiden. Ob die NPD diesen Weg gehen wird, ließ der anwesende Vertreter der Partei am Freitag offen. »Wenn Beschwerde beim Bundeswahlleiter eingereicht wird, kann ich nicht absehen, zu welchem Urteil er kommen wird«, sagte Landeswahlleiterin Michaelis. Sie zeigte sich aber zuversichtlich, dass auch der Bundeswahlleiter ihrer Einschätzung grundsätzlich folgen würde.
Insgesamt hatte der Landeswahlausschuss über die Zulassung von den Landeslisten von 26 Parteien entschieden. Neben der der NPD lehnte der Ausschuss noch die Landeliste der Kleinstpartei »Die Violetten – für eine spirituelle Politik« ab. Grund hierfür war ebenfalls ein grober Formverstoß. Die Partei hatte die Liste mit ihren Kandidaten zwar fristgerecht abgegeben, aber keinerlei Unterstützungsunterschriften eingereicht.
Die weder im Bundestag noch in einem Landtag vertretenen Parteien müssen für ihre Wahlvorschläge Unterstützungsunterschriften sammeln. Für einen Kreiswahlvorschlag sind die Unterschriften von mindestens 200 Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlkreises und für einen Landeslistenvorschlag die Unterschriften von mindestens ein vom Tausend der Wahlberechtigten des jeweiligen Landes bei der letzten Bundestagswahl, jedoch von höchstens 2 000 Wahlberechtigten, erforderlich.
Die 24 zugelassenen Landeslisten erfüllten die Kriterien der Landeswahlleitung. Der Berliner Wahlzettel wird also auch bei diesen Bundestagswahlen lang werden. Neben den großen Parteien buhlen viele kleine Parteien um die Gunst der Wähler. Zum ersten Mal treten die »V-Partei – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer« und »Die Urbane. Eine Hip Hop Partei« an.
Mit den Landeslisten konkurrieren die Parteien um die Zweitstimmen, die maßgeblich sind für die Verteilung der Sitze im Bundestag auf die Parteien. Von rund 600 Bundestagsmandaten werden die Hälfte über die Landeslisten vergeben. Mit der Erststimme wählt der Bürger den Kandidaten aus seinem Wahlkreis.
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