TAN-Empfang per SMS darf extra kosten - wenn die Nummer genutzt wird
Zum Urteil des Bundesgerichtshofs
Banken und Sparkassen dürfen ihren Kunden beim Online-Banking den Versand der Transaktionsnummern (TAN) per SMS extra berechnen. Voraussetzung ist, dass die Nummer auch tatsächlich für einen Zahlungsauftrag eingesetzt wird. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 25. Juli 2017 (Az. XI ZR 260/15) hervor. Nicht zulässig ist es damit etwa, pauschal zehn Cent je verschickter SMS-TAN zu kassieren.
Die Nummern werden benötigt, um online eine Überweisung, ein Lastschriftmandat oder einen Dauerauftrag abzuschicken. Der Kunde bestätigt seine Eingaben, indem er die Zahlenfolge eintippt. Diese Sicherheitsabfrage soll beim Online-Banking vor Betrügern schützen.
Neben dem SMS-Versand gibt es noch andere, oft modernere und sicherere TAN-Verfahren. Der Empfang über das Mobilfunknetz ist aber durchaus verbreitet: Bei den Sparkassen lässt sich laut Deutschem Sparkassen- und Giroverband derzeit jeder dritte Online-Banking-Ku...
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