Wer trägt die Kosten?

Mietrecht: Eilige Räumungsklage

Die Kosten der Anwälte und des Gerichts richten sich nach dem sogenannten Streitwert. Bemessen wird dieser in Räumungsprozessen nach der Bruttojahresmiete. Bereits bei einer Miete inklusive Betriebskostenvorauszahlung von 850 Euro ist somit ein fünfstelliger Betrag erreicht. Das daran bemessene Kostenrisiko, bestehend aus den Kosten für Gericht und zwei Anwälte, liegt bei circa 4000 Euro. Die Erfolgsaussichten einer Klage sind daher sorgsam zu prüfen.

Mit den Voraussetzungen einer erfolgreichen Klage beschäftigte sich das Kammergericht Berlin (Entscheidung vom 31. Oktober 2016, Az. 8 W 82/16), über die die AG Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) informiert...


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