Austausch der Fluggesellschaft
Sollte ursprünglich mit einer EU-Airline geflogen werden und wurde dann kurzfristig eine internationale Airline für den Flug eingesetzt, entfallen die Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom 10. November 2016 (Az. 261 C 13238/16).
Der Fall: Der Kläger buchte bei einer Reiseveranstalterin eine Reise nach Colombo. Der Hin- und Rückflug sollte mit der Fluggesellschaft Air Berlin stattfinden. Die Reise kostete insgesamt 1768 Euro. Kurz vor Antritt des Rückflugs erfuhr der Kläger an der Anzeigetafel im Flughafen, dass der Flug nicht wie vereinbart von Air Berlin durchgeführt wird, sondern von Etihad Airways. D...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.