Neu: Bei der Erbschaftsteuer Pflegefreibetrag beanspruchen
Steuertipps
Das erklärt der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 10. Mai 2017 (siehe nebenstehenden Beitrag) und weitet damit Paragraf 13, Absatz 1, Nummer 9 des Erbschaftsteuergesetzes auch auf pflegende Kinder aus.
Das Gesetz sieht vor, dass Erben, die eine Person unentgeltlich gepflegt haben, einen zusätzlichen Erbschaftsfreibetrag von 20 000 Euro erhalten. Was bisher bereits pflegenden entfernten Angehörigen vorbehalten war, gilt nun also auch für Kinder.
Die Entscheidung ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung - doch sie geht bei Weitem nicht weit genug. Kinder sind diejenigen, die einen Großteil der häuslichen Pflege übernehmen. Ohne dafür Geld zu verlangen oder zu bekommen. Sie engagieren sich aus Liebe und Verantwortungsbewusstsein für ihre Eltern und leisten damit auch der Gesellschaft einen enormen Dienst.
Allerdings kommt der gesetzliche Steuerfreibetrag bei Kindern nur dann zum Tragen, wenn das steuerpflichtige Erb...
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