Anspruch auf Sonderurlaub bei Einschulung des Kindes?
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Berufstätige Eltern haben meistens keinen Anspruch auf Sonderurlaub für die Einschulung oder den ersten Schultag ihres Kindes. Für wichtige Ereignisse wie die Geburt eines Kindes oder die Beerdigung eines nahen Angehörigen gibt es zwar einen gesetzlichen Freistellungsanspruch. Die Einschulung gehört nach der gängigen Auffassung aber nicht dazu, so Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Denkbar ist höchstens, dass sich im Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung entsprechende Regeln finden. Das sei aber auch eher die Ausnahme als die Regel. Denn in Arbeitsverträgen gibt es solche Passagen nur sehr selten. Wer beim ersten Schultag seiner Kinder dabei sein will, muss daher vermutlich einen Urlaubstag opfern.
Ferienjobber müssen Regeln befolgen
Schüler, die in den Ferien arbeiten, müssen bestimmte Regeln beachten. Sie dürfen insgesamt höchstens vier Wochen pro Jahr arbeiten. Außerdem gilt eine maximale Arbeitszeit vo...
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