Keine geringeren Rentenbeiträge für Eltern
Bundessozialgericht
Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel am 20. Juli 2017 (Az. B 12 KR 13/15 R und Az. B 12 KR 14/15 R). Es ist legitim, wenn der Gesetzgeber die Kindererziehung nicht in Form von niedrigeren Beiträgen berücksichtigt, sondern durch Leistungen ausgleicht. Dazu gehörten beispielsweise kostenlose Schulen und die Anrechnung von Kindererziehungszeiten. Die Kläger wollen nunmehr vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Geklagt hatten zwei Elternpaare aus Freiburg. Sie hatten gefordert, nur die Hälfte der ...
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