G20: Wer gab den Einsatz von Gummigeschossen frei?
Laut TV-Bericht sieht auch Polizeigewerkschafter Beschuss als rechtswidrig an / Linkspolitikerin Schneider: »sehr problematisch«
Berlin. Bei dem umstrittenen Polizeieinsatz während des G20-Gipfels in Hamburg sind auch Gummigeschosse eingesetzt worden - nun wird darüber gestritten, ob der Einsatz der Munition überhaupt rechtens war. Wie der Sender ntv berichtet, kam die Diskussion nach einer Sondersitzung des Innenausschusses der Hamburger Bürgerschaft auf, bei der hatte ein in Hamburg während der Randale eingesetzter Polizeiführer erklärt, »wir haben deshalb um 23.37 Uhr die Dachkante mit Gummigeschossen aus 40-mm-Waffen beschossen, haben also auch keine Personen getroffen oder treffen wollen, sondern gezielt die Dachkante beschossen«. Zuvor sollen Polizisten von einem Haus am Schulterblatt unter massiven Bewurf geraten sein.
Nach Ansicht von Polizeigewerkschaft und Anwälten sowie Politikern der linken Opposition ist der Einsatz von Gummigeschossen rechtswidrig gewesen. »Die Verwendung der Gummigeschosse war rechtswidrig«, wird der Vorsitzende des Hamburger Landesverbandes der Gewerkschaft der Polizei, Gerhard Kirsch, von dem Sender zitiert. Die Hamburger Rechtsanwältin Ulrike Donat äußerte sich ähnlich.
Die Linkspolitikerin Christiane Schneider, die auch Vizepräsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft ist, nannte den Einsatz gegenüber ntv »rechtlich zumindest sehr problematisch«. Verwiesen wird auf eine Anfrage der Linksfraktion an den Senat vor dem G20-Gipfel, auf die der Senat erklärt habe, Abschussvorrichtungen, die für Reizgas oder Gummigeschosse verwendet werden könnten, sollten nicht zum Einsatz kommen. Unklar ist dem Sender zufolge, wer den Einsatz der Gummigeschosse befohlen beziehungsweise freigegeben habe.
Wie die Linkspartei drängen auch die Grünen auf Aufklärung. Im Landespolizeigesetz ist der Gebrauch von Gummigeschossen unter den Mitteln nicht ausdrücklich genannt, die gegen Straftäter eingesetzt werden dürfen.
In der CDU-Fraktion geht man davon aus, dass ein Abfeuern von Gummigeschossen aus den im Gesetz genannten Waffen grundsätzlich rechtlich möglich sei. »In Sonderfällen« könnten »30-40 Metern Distanz-Gummi-Wuchtgeschosse ein verhältnismäßiges Einsatzmittel sein«, zitiert der Sender einen Abgeordneten. Die FDP-Fraktionsvize Anna von Treuenfels-Frowein sagte gegenüber ntv, »ob Gummigeschosse rechtmäßig eingesetzt wurden oder nicht, ist eine von vielen offenen Fragen, die im Sonderausschuss zum G20-Gipfel schonungslos aufgeklärt werden müssen«. nd
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