Opfer zweiter Klasse

Die Politik streitet, ob auch freiwillige Doper Anspruch auf finanzielle Hilfe zur Bewältigung der Spätfolgen haben

Geschädigte Athleten aus dem staatlichen Dopingsystem der DDR machen auch im Rahmen des Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetzes Gebrauch von ihrem Anspruch auf finanzielle Hilfe für die Bewältigung ihrer medizinischen Spätfolgen. Antworten der Bundesregierung auf zwei Anfragen der Grünen und der Linksfraktion im Bundestag zufolge wurden »von ehemaligen Leistungssportlern der DDR bis 30. Juni 2017 444 Anträge auf finanzielle Hilfe gestellt. 240 Auszahlungen wurden geleistet.« Hinzu kommen 194 bewilligte Anträge beim ersten Gesetz aus dem Jahr 2002. Die damaligen Einmalzahlungen von rund 10 000 Euro hatten bei vielen Betroffenen nicht ausgereicht, um die Kosten für Behandlungen, Rollstühle oder Umrüstungen von Wohnungen zu bezahlen, weshalb 2016 eine zweite Auflage folgte.

»Bei der Neuauflage hatten wir beantragt, dass das Gesetz diesmal für Dopingopfer in Ost und West gilt«, erinnert sich André Hahn, Obmann der LINKEN im Sportausschuss d...


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