Pfandflaschen herausfischen - ist das strafbar?
Leserfrage
Ihre Beobachtung ist nicht neu: Es gibt Menschen, die sich etwas dazu »verdienen«, indem sie Pfandflaschen einsammeln, die andere stehen gelassen oder weggeworfen haben. Es kommt auch vor, dass diese Flaschensammler auch Pfandflaschen aus Glascontainern fischen. Ist das Diebstahl, weil die Flaschen dem Containerbetreiber gehören?
Interessanterweise hat sich unlängst das Amtsgericht München mit Beschluss vom 29. März 2017 (Az. 843 Cs 238 Js 238969/16) damit befasst und entschieden: Das Herausfischen von Pfandflaschen aus einem Altglascontainer ist nicht strafbar, denn es entsteht kein messbarer Schaden. Flaschen im Glascontainer sind nicht mehr im Pfandkreislauf und haben keinen Pfandwert mehr.
Ausgangspunkt des verhandelten Falles war, dass Anwohner in München beobachteten, wie sich ein Ehepaar mit einem Greifarm am Glascontainer zu schaffen machte. Sie fischten Pfandflaschen heraus, um diese im Supermarkt abzugeben und sich das Pfand zu sichern.
Die Anwohner riefen daraufhin die Polizei. Diese sah - wie auch später die Staatsanwaltschaft - in der Aktion einen strafbaren Diebstahl. Die Staatsanwaltschaft beantragte entsprechende Strafbefehle gegen die Pfandflaschensammler.
Doch das Amtsgericht München entschied gegen die Strafbefehle. Das Gericht war zwar durchaus der Meinung, dass die Flaschen im Container mit dem Einwurf dem Containerbetreiber gehören. Damit ist es im Prinzip Diebstahl, sie wieder herauszufischen. Nur sei hier kein messbarer Diebstahlschaden entstanden.
Der reine Pfandwert der in diesem Fall wieder herausgeholten 18 Flaschen lag bei 1,44 Euro. Alles, was im Container liege, sei zum Einschmelzen bestimmt. Daher reduziere sivch der Wert der Flaschen auf ihren reinen Glaswert - und der sei eben minimal. Die Tat ist also mangels Schaden nicht strafbar. D.A.S./nd
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