Seit Jahren gibt es eine stark rückläufige Tendenz

Rund um die Adoption

  • Miriam Bunjes
  • Lesedauer: 3 Min.

Über die Hälfte dieser Adoptionen sind Stiefkindadoptionen: Der Partner adoptiert das leibliche Kind des anderen Partners. Das ist rechtlich in einer Ehe und in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft möglich. Außerdem können Ehepaare und auch eingetragene Partner das vom jeweiligen Partner bereits adoptierte Kind adoptieren - eine sogenannte Sukzessivadoption. Für ein Männerpaar ohne Kinder aus vorangegangenen Heterobeziehungen war das bislang die einzige Möglichkeit, zu zweit im rechtlichen Sinne Väter zu sein.

Bei Auslandsadoptionen gibt es Hindernisse

Wie läuft das Adoptionsverfahren ab?

In Deutschland ist das Adoptionsverfahren gesetzlich genau geregelt. Adoptionen dürfen nur die Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter vermitteln sowie die zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter und anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen freier Träger. Erster Ansprechpartner ist das Jugendamt vor Ort.

Gesetzlicher und fachlicher Auftrag der Stellen ist es, für das Kind die am besten passenden Eltern zu vermitteln. Die Stellen prüfen daher, ob die Bewerber den speziellen Bedürfnissen des Kindes gerecht werden. Die künftigen Adoptiveltern müssen unter anderem polizeiliche Führungszeugnisse und Auszüge aus dem Familienbuch einreichen. Vor allem werden aber Persönlichkeit, Gesundheit, wirtschaftliche Verhältnisse und Erziehungsvorstellungen in Fragebögen und persönlichen Gesprächen überprüft. Eine wichtige Frage dabei ist auch: Warum wünschen Sie sich ein Kind? Die Eignungsprüfung dauert in der Regel zwischen sechs und zwölf Monaten. Mindestalter für eine Adoption ist 25 Jahre, bei Paaren kann einer der beiden das Alter unterschreiten, muss aber mindestens 21 Jahre alt sein. Ein Altersgrenze nach oben gibt es nicht, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter empfiehlt aber »einen natürlichen Abstand« des Alters der Eltern zum Alter des Kindes.

Beide leiblichen Elternteile müssen der Adoption zustimmen, in Ausnahmefällen kann das Vormundschaftsgericht diese ersetzen, wenn zum Beispiel der Aufenthaltsort des Vaters unbekannt ist. Auch das Kind muss einwilligen: Bei Kindern unter 14 Jahren übernimmt dies sein gesetzlicher Vertreter. Kinder über 14 müssen selbst einwilligen. Vor der endgültigen Adoption liegt eine Adoptionspflegezeit, in und nach der geprüft wird, ob ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist. epd/nd

Auch die Zahl der Auslandsadoptionen ist im Vergleich zu 2004 um die Hälfte gesunken: 2015 gab es insgesamt 264 internationale Adoptionen. Die geringen Zahlen hängen auch mit dem Haager Adoptionsabkommen zusammen, das Kinderhandel und das Auseinanderreißen von Familien verhindern soll. Länder, die es ratifizieren, verpflichten sich, nur dann Kinder für die internationale Adoption freizugeben, wenn es keine Lösung im eigenen Land gibt.

Die »Ehe für alle« - unlängst vom Bundestag gebilligt - könnte wieder zum Anstieg der Adoptionen führen. Andererseits dürfte es gleichgeschlechtlichen Paaren die Auslandsadoptionen noch schwerer machen. »Es gibt Länder wie zum Beispiel Bulgarien, die Kinder an alleinstehende Ausländer oder Ausländerinnen vermitteln, deren Rechtssystem aber keine Ehe für gleichgeschlechtliche Paare kennt«, sagt Elke Jansen, die Eltern und Paare mit Kinderwunsch für den Lesben- und Schwulenverband Deutschland berät.

Auf jedes zur Adoption freigegebene Kind kommen statistisch sieben Adoptionsbewerber. Bei der Adoption eines fremden Kindes seien vor allem Säuglinge von den Bewerbern gewünscht, berichtet Gisela Rust von der gemeinsamen Zentralen Adoptionsstelle der Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.

Kindeswohl steht im Mittelpunkt

Es geht bei Adoptionen aber nicht darum, den Bewerbern die passenden Kinder zu suchen, so Gisela Rust weiter, sondern für verlassene Kinder passende Eltern zu finden. Auch nach Einschätzung der Sozialpsychologin werde es durch die »Ehe für alle« nicht mehr Adoptionen geben. Im Übrigen schaffe es die Jugendhilfe zunehmend, vielen Familien in schwierigen Lebenslagen so zu helfen, dass es Alternativen zur Adoption gibt.

Mit einer Adoption geben die leiblichen Eltern ihre Elternschaft komplett ab: Unumkehrbar und für immer werden die Adoptiveltern rechtliche Eltern. Pflegeeltern dagegen werden von Jugendämtern händeringend gesucht. Sie müssen für eine gemeinsame Erziehung nicht verheiratet sein.

Auch Alleinstehende dürfen adoptieren. Als ideale Umgebung für ein Adoptivkind gilt aber eine gemeinsame Elternschaft. »Wir wählen unter den Bewerbern die beste für ein bestimmtes Kind aus. Es ist aber immer eine Einzelfallentscheidung«, schildert Gisela Rust.

Regenbogenfamilien könnten es etwas schwerer haben. »Das Aufwachsen in einer Regenbogenfamilie kann auch Diskriminierung durch andere bedeuten, je nach Umfeld mehr oder weniger«, so Gisela Rust. Auch das werde im Vermittlungsverfahren berücksichtigt werden.

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