»Befristet Beschäftigte verhalten sich noch konformer«

Um abweichende Meinungen im Betrieb zu stärken, fordert der Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler die Abschaffung sachgrundloser Befristungen

  • Florian Haenes
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Herr Däubler, kann ein Unternehmen Beschäftigten ihre Meinung vorschreiben?
Aber nein, natürlich nicht. Das Grundgesetz schützt die Meinungsfreiheit. Aber es gibt Zwänge. Wer in einem Kernkraftwerk arbeitet, wird nicht wagen, sich öffentlich gegen Kernkraft zu äußern. Im Zweifel sagt der Beschäftigte einfach gar nichts.

Heißt das, Beschäftigte nehmen ihr Recht auf Meinungsfreiheit oft nicht wahr?
Das ist so. Allerdings finde ich das nicht vorwerfbar. Wenn ich meine Meinungsfreiheit voll ausschöpfe, dann habe ich es schwer im Betrieb. Ich mache mich unbeliebt und bringe die Direktionsetage gegen mich auf. Am Ende könnte ich dann sogar gekündigt werden.

Kündigungsgrund wäre dann nicht die Meinungsäußerung.
Genau, Unternehmen suchen in solchen Fällen nach anderen Kündigungsgründen, um den Arbeitnehmer los zu werden. Aus diesem Grund bin ich auch gegen befristete Verträge. Warum ein Vertrag nicht verlängert wird, kann niemand ...



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