Belgien schaltet EuGH zu CETA ein

Rechtmäßigkeit der privaten Schiedsgerichte soll geprüft werden

  • Kay Wagner
  • Lesedauer: 3 Min.

Belgien wird den Europäischen Gerichtshof (EuGH) dazu auffordern, Teile des umstrittenen CETA-Freihandelsabkommens der EU mit Kanada auf seine Vereinbarkeit mit europäischem Recht zu prüfen. Das beschloss der sogenannte Konzertierungsausschuss, der sich aus Mitgliedern der belgischen Föderalregierung und der belgischen Teilstaaten zusammensetzt, am Mittwoch in Brüssel. Sollte der EuGH Bedenken äußern, drohen drei belgische Teilstaaten mit einem Veto im Ratifizierungsprozess. Belgien könnte CETA dann nicht ratifizieren, das Abkommen könnte demnach nicht vollkommen in Kraft treten.

Der EuGH soll auf Wunsch der Belgier unter anderem die Rechtmäßigkeit der privaten Schiedsgerichte prüfen. Die Regierungen der Wallonie, der Hauptstadtregion Brüssel und des Sprachenparlaments der Französischen Gemeinschaft sehen die Einrichtung dieser Gerichte als nicht vereinbar mit rechtsstaatlichen Prinzipien an. Sie wollen verhindern, dass, wie CETA es vorsieht, private Gerichte in Streitfällen zwischen Unternehmen und Regierungen Recht sprechen können.

Die Anrufung des EuGH war eins der Zugeständnisse, die die belgische Föderalregierung der Wallonie, Brüssel und der Französischen Gemeinschaft Ende Oktober gegeben hatte. Damals drohte die Unterzeichnung von CETA durch die EU und Kanada an dem Widerstand dieser drei Teilstaatenparlamente zu scheitern. Nur durch Zugeständnisse im Konzertierungsausschuss ließen sie sich umstimmen. Die Anfrage an den EuGH erfolgte erst jetzt, weil zunächst der Text der rund 60-seitigen Anfrage detailgenau ausgearbeitet werden musste.

»Wir sind froh, dass sich alle Partner an die Vereinbarung von damals gehalten haben«, bemerkte am Mittwoch Rudy Demotte, Präsident des Parlaments der Französischen Gemeinschaft. Als Sozialist ist er gleichsam in die Fußstapfen seines Parteigenossen Paul Magnette getreten, der als wallonischer Ministerpräsident im vergangenen Oktober zum Gesicht des Widerstands gegen CETA geworden war. Magnette war allerdings Ende Juli als Ministerpräsident in der Wallonie gestürzt worden. Dort regieren jetzt die Liberalen der MR zusammen mit Magnettes früheren Verbündeten, den Zentrumshumanisten der CDH. Die MR befürwortet CETA und stellt mit Charles Michel auch Belgiens Premierminister, der eine CETA-freundliche Mitte-Rechts-Regierung leitet. Das Festhalten an dem Versprechen, den Antrag beim EuGH zu stellen, beruht wohl auch auf dem Willen des Konzertierungsausschusses, das für Krisen anfällige politische System in Belgien nicht zu gefährden.

Ska Keller, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Europaparlament, begrüßte die Entscheidung Belgiens. »Diese Klärung ist überfällig. Wir Grüne kritisieren schon lange, dass Investorentribunale nicht mit Europarecht vereinbar sind. Deshalb begrüße ich die Entscheidung Belgiens, dies nun gerichtlich überprüfen zu lassen«, teilte Keller mit.

Mit einer Stellungnahme der EuGH-Richter wird allerdings erst in frühestens anderthalb Jahren gerechnet. Vorher wird Belgien CETA auf keinen Fall ratifizieren. Der erste Teil des Freihandelsabkommens, der aber noch nicht die Teile betrifft, für die Belgien jetzt Klärung anfragt, soll am 21. September in Kraft treten.

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