Eine Schule für alle

Bildungsrauschen

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Der letzte Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) zum Thema Inklusive Bildung stammt aus dem Jahr 2011 (kmk.org). Das Papier bezieht sich auf ein Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen und enthält Empfehlungen für das Erreichen gleichberechtigter Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Darin ist vielfach die Rede von Gleichberechtigung, Teilhabe und Selbstbestimmung und der Notwendigkeit von »Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf«.

Ziel der Empfehlungen sei, die gemeinsame Bildung und Erziehung für Kinder und Jugendliche zu verwirklichen und erreichte Standards zu halten und weiterzuentwickeln. Daraus seien »Impulse für die Entwicklung inklusiver Bildungsangebote« abzuleiten. Richtlinien formuliert die KMK keine, das 24-seitige Papier dient stattdessen als Handlungsanregung für die verantwortlichen Länder. Hierin liegt bereits das größte Problem für die Weiterentwicklung eines inklusiven Bildungswesens: Die KMK liefert keine konkreten Handlungsanweisungen.

So bleibt schon der Begriff Inklusion in dem Papier vage als »umfassendes Konzept des menschlichen Zusammenlebens« definiert. Auch deshalb kritisieren unter anderem die Verbände behinderter Menschen, darunter der Deutsche Behindertenrat (deutscher-behindertenrat.de), den Beschluss der Ministerkonferenz. Ein weiterer zentraler Kritikpunkt ist, dass die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention im Bereich der schulischen Bildung weiterhin der Bildungshoheit der Bundesländer unterliegt. Die Interpretation und Umsetzung der Empfehlungen der KMK bleibt damit Ländersache - und wird entsprechend unterschiedlich behandelt. Die KMK bezieht keine klare Stellung zur Regelung sonderpädagogischer Förderung. Damit unterstützt sie in den Augen der Verbände die schulische Segregation - also Sonderschulen auf der einen und Allgemeinschulen auf der anderen Seite.

Um inklusive Bildung für Menschen mit Behinderung zu gewährleisten, fordern die Verbände jedoch die Abschaffung dieses Doppelsystems und stattdessen ein inklusives Schulwesen. Das heißt, den diskriminierungsfreien Zugang zu inklusiver Bildung in der allgemeinen Schule - kurz, eine Schule für alle.

Auf der Grundlage der allgemeinen Bemerkungen des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird künftig auch Deutschland durch den Genfer UN-Fachausschuss geprüft. Die Bemerkungen sind nicht rechtsverbindlich wie die Konvention, haben aber den Status eines international maßgeblichen Kommentars (gemeinsam-einfach-machen.de). Maria Jordan

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